"Unbedingter Wert" nach Kant

erdbeerklops
Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade im Rahmen einer Klausurvorbereitung mit Kant und würde gerne wissen, was genau der "unbedingte Wert" des Menschen ist.
Genauer gesagt verstehe ich folgenden Satz nicht:
"Der Mensch stellt aufgrund seiner Handlungsfähigkeit einen unbedingten Wert dar, dem es in allem Handeln Rechnung zu tragen gilt."

Die Formulierung, dass der unbedingte Wert ein alleiniger Zweck an sich sein soll, ist mir bekannt, aber was kann ich mir darunter vorstellen? Ich kann das irgendwie nicht auf den Menschen übertragen, es ist doch sicherlich nicht damit gemeint, das der Mensch ein alleiniger Zweck an sich ist oder? Und was hat das Ganze mit dem Handeln zu tun ?

Ihr seht also, ich habe mich ein wenig verheddert. Wäre schön, wenn ihr mir da raushelfen könntet smile
melanco
Also ich bin auch nur ein Amateur und ehrlich gesagt hatte ich Kant in der Schule noch gar nicht. Aber ich interessier mich ziemlich für seine philosophischen Thesen und meiner Meinung nach ist "unbedingt" im Sinn von "ohne Bedingung / bedingungslos" zu interpretieren.

Ich würde es dann auf die Rechte des Menschen beziehen ... "der Mensch stellt einen unbedingten Wert dar", auf Grund dessen ihm unveräußerliche Grundrechte zustehen, die es "in allem Handeln" zu berücksichtigen gilt.

Hoffe, das hat dir noch weitergeholfen... ich fällt dazu jetzt auch keine andere Interpretationsmöglichkeit ein.

Grüßle
nachdenklich
Zitat:
Original von erdbeerklops
Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade im Rahmen einer Klausurvorbereitung mit Kant und würde gerne wissen, was genau der "unbedingte Wert" des Menschen ist.
Genauer gesagt verstehe ich folgenden Satz nicht:
"Der Mensch stellt aufgrund seiner Handlungsfähigkeit einen unbedingten Wert dar, dem es in allem Handeln Rechnung zu tragen gilt."


Wenn Du angegeben hättest, von wem der Satz stammt (Zitate muß man belegen!), wäre die Antwort leichter. Er riecht jedenfalls nach Sekundärliteratur.

In der "Kritik der Urteilskraft" spricht Kant der bloßen Existenz eines Genußmenschen einen Wert ab. Nur durch freies Handeln gibt der Mensch "seinem Dasein als der Existenz einer Person einen absoluten Wert" (zit. n. d. Werkausgabe v. Weischedel, Frankfurt am Main 1974, Bd. X, S. 121 = 2. Aufl. v. 1793, S. 13).