I. Kant

Joell
Nachdem ich mich mit den "Metaphysik der Sitten" beschäftigt habe, habe ich mich gefragt, was jetzt der Unterschied oder das Verhältnis, Gemeinsamkeit von dem Kategorischen Imperativ ist und dem Rechtsbegriff von Kant.
Kann mir jemand auf die SPrünge helfen?smile
nachdenklich
Zitat:
Original von Joell
Nachdem ich mich mit der "Metaphysik der Sitten" beschäftigt habe, habe ich mich gefragt, was jetzt der Unterschied oder das Verhältnis, Gemeinsamkeit von dem Kategorischen Imperativ ist und dem Rechtsbegriff von Kant.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?smile


Kants Rechtsbegriff geht "unmittelbar aus dem Begriff der äußern Freiheit hervor" (Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, § 80). Der Kategorische Imperativ ist eine Maxime, die Kant nicht abgeleitet hat, sondern die ihm eingefallen ist. Am besten liest Du noch die "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" und die "Kritik der praktischen Vernunft".
Joell
Werd ich mal machen...Danke