Philosophische Unterstützung bitte!

AlicBinder
Hi,

A und B sind Miteigentümer eines Hauses und wohnen auch gemeinsam dort. In dem gemeinsamen Garten soll ein Baum gepflanzt werden. A möchte den Baum an Ort X gepflanzt haben und auf keinen Fall an Ort Y. B möchte den Baum an Ort Y gepflanzt haben und auf keinen Fall an Ort X.
Der Jurist denkt: Da A nur X und nicht Y möchte und und B nur Y und nicht X möchte, hat jeder nur ein Recht darauf den Baum zwischen X und Y zu pflanzen. Also Ort Z.
Ort Z wollen beide nicht. Wie ist zu entscheiden?

Ja, eigentlich müssten sie sich einigen. Aber genau das ist bei den Beiden nicht möglich.
Eigentlich müsste die Entscheidung Z lauten, aber dann bekommt der eine ohne Grund mehr (oder weniger) Recht als der jeweils andere.

Bisherige Ideen:

1. Die beiden müssen sich einigen.

2. Gar kein Baum.

3. Ort M.
Stanley Alvarez
Zitat:
Original von AlicBinder
Hi,

A und B sind Miteigentümer eines Hauses und wohnen auch gemeinsam dort. In dem gemeinsamen Garten soll ein Baum gepflanzt werden. A möchte den Baum an Ort X gepflanzt haben und auf keinen Fall an Ort Y. B möchte den Baum an Ort Y gepflanzt haben und auf keinen Fall an Ort X.
Der Jurist denkt: Da A nur X und nicht Y möchte und und B nur Y und nicht X möchte, hat jeder nur ein Recht darauf den Baum zwischen X und Y zu pflanzen. Also Ort Z.
Ort Z wollen beide nicht. Wie ist zu entscheiden?

Ja, eigentlich müssten sie sich einigen. Aber genau das ist bei den Beiden nicht möglich.

Was spricht denn dagegen, die Entscheidung einfach so lange in der Schwebe zu halten, bis eine Einigung erzielt wurde? Was spricht denn dafür, eine Einigung zu erzwingen?

Das "Problem", das du hier anführst, ist kein Problem der Theorie, sondern ein Problem der Praxis. In der Theorie spricht ja nichts dagegen, die Entscheidung so lange hinauszuschieben, bis eine Einigung erzielt werden konnte. In der Praxis, also z.B. einer "realexistierenden" Demokratie, geht das freilich nicht. Dort wurde aus einer "einvernehmlichen Einigung aller Parteien" stattdessen ganz pragmatisch eine "Entscheidung zugunsten einer zu einem festgelegten Zeitpunkt erreichten Mehrheit".

Da du explizit nach philosophischer Unterstützung bittest, stellt sich mir jetzt die Frage nach dem Verhältnis der Philosophie zu Theorie und Praxis. Wie pragmatisch darf bzw. muss Philosophie sein?
Amateur
Hallo AlicBinder !

Ich mag solche Aufgaben, und hätte folgenden Vorschlag, bei dem ich aber gleich einschränkend feststellen muss, dass er nur in "7 von 9 Fällen" zu einer Einigung führt:

A und B haben streng genommen 2 Wünsche.
Wenn sie sich also auch nicht einigen können, so können sie jedoch wenigstens eine persönliche Entscheidung treffen, indem sie sich selbst die folgende Frage stellen:

Welcher Wunsch ist wichtiger:
- der eigene Baum, oder
- die Verhinderung des anderen Baumes ?


Es gibt nun pro Person drei Möglichkeiten:
- Entscheidung für "Eigenen Baum"(kurz: E)
- Verhinderung des "fremden Baumes"(kurz: V)
- Unentschiedenheit(kurz: U)


Um das Ganze(3x3=9 Möglichkeiten) kurz schreiben zu können, führe ich desweiteren noch folgende Notation ein:

"E + V" soll zum Beispiel heißen:
- A entscheidet sich für den (E)igenen Baum und
- B will diesen (V)erhindern.

"1/0" soll zum Beispiel heißen:
- A setzt seinen Baum und
- B setzt keinen Baum



Dann ergint sich:

E + E => 1/1
E + V => KEINE EINIGUNG MÖGLICH
E + U => 1/1
V + E => KEINE EINIGUNG MÖGLICH
V + V => 0/0
V + U => 0/0
U + E => 1/1
U + V => 0/0
U + U => 0/0 oder 1/1 kann beliebig gewählt werden.


Allerdings:
Deine Formulierung "auf keinen Fall":
Zitat:
A möchte den Baum an Ort X gepflanzt haben und auf keinen Fall an Ort Y.
B möchte den Baum an Ort Y gepflanzt haben und auf keinen Fall an Ort X.
läßt vermuten, dass hier von "V + V" gesprochen wird, so dass die Antwort dann "0/0" hieße.


Gruß Andreas
Reinhard
Zitat:
Der Jurist denkt: Da A nur X und nicht Y möchte und und B nur Y und nicht X möchte, hat jeder nur ein Recht darauf den Baum zwischen X und Y zu pflanzen. Also Ort Z.
Ort Z wollen beide nicht. Wie ist zu entscheiden?


Hallo AlicBinder, ist das nicht ein bisschen zu viel erwartet? Der Jurist denkt? Also Ort Z. Dies Ergebnis ist dann ja auch entsprechend.

Nun wohnen die Beiden ja gemeinsam im Haus und können sich nicht einmal auf den Ort für einen Baum im gemeinsamen Garten einigen? Wie ist es dann erst in anderen Angelegenheiten der Gemeinsamkeit? Die sollten wieder auseinanderziehen und jeder sollte sich auf sein Sondereigentum beschränken und den Garten in Sondernutzungsrechte aufteilen, da kann dann jeder seinen Baum dort pflanzen, wo er ihn in seinem Refugium gerne hätte. Sie müßten sich eben nur auf eine entsprechende Teilungserklärung einigen.

Bis auf den Umstand, dass es allenthalben an Einigungswillen mangelt, sehe ich keine philosophische Relevanz.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard
John
ich sehe die philosophische Relevanz im Bereich der Logik. Nur einen Satz der Ausgangs]age verstehe ich nicht, daher kann ich auch keine Lösung anbieten:

Zitat:
l[QUOTE]Eigentlich müsste die Entscheidung Z lauten, aber dann bekommt der eine ohne Grund mehr (oder weniger) Recht als der jeweils andere.[/QUOTE


Wieso?
ete
Zitat:
Original von AlicBinder
Wie ist zu entscheiden?

Ein Miteigentümer wählt die Baumart , der andere den Standort.
Shui
Zitat:
Ja, eigentlich müssten sie sich einigen. Aber genau das ist bei den Beiden nicht möglich.

Wenn beide Eigentümer sind, müsste auch eine entsprechende Umgestaltung des Gartens geregelt sien.
Wenn der Jurist dann sagt, sie müssen sich einigen, ist davon aus zu gehen, dass man eine Mehrheit benötigt, um den Baum zu pflanzen. Da bei zwei Eigentümern jeder eine Stimme hat und somit jeder 50% der Stimmen für die Entshceidung stellt, kommt keine Mehrheit zustande.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn sie sich nicht einigen, können sie keinen Baum pflanzen.


Die Ausweichmöglichkeit fällt indes flach. Es scheint ja beiden darum zu gehen, einen Baum an X/Y zu pflanzen, also der Ort ist elementarer Bestandteil des Vorhabens. In diesme Fall sind Alternativen ausgeschlossen.
Das ist so, als ob du beispielsweise mit deiner kleinen Schwester ins Kino gehst. Du willst in den "schnetzelnden Vernichter der blutigen Verzweiflung" und sie in "Hello Kitty geht auf große Reise". Keiner von euch würde dnn gerne in "Titanic, die extrem extra außergewöhnlich lang Version mit über 15 Minuten Dicaprios Axelbeharung!!!!!11" Zwinker
Stanley Alvarez
Zitat:
Original von Reinhard
Bis auf den Umstand, dass es allenthalben an Einigungswillen mangelt, sehe ich keine philosophische Relevanz.

Sehe ich erstmal auch nicht, aber ich hab ja versucht, in Anbetracht dieses Eingangsproblems eine philosophische Relevanz zu formulieren:

Wieviel Pragmatik braucht die Philosophie?

bzw.

Wie sehr darf man der Pragmatik wegen vom theoretischem Ideal (hier: eine einvernehmliche Einigung) abweichen? Darf man überhaupt?

Die Frage ist ja nicht unwesentlich, schließlich sind die ganzen realexistierenden Demokratien auf der Spannung zwischen Ideal vs. Pragmatik aufgebaut. (Nicht ohne Grund war ja vor einiger Zeit von der "Diktatur der Masse" die Rede.)

Das Problem taucht ja schon bei kleineren Abstimmprozessen statt: Es sollte ja eigentlich nicht selbstverständlich sein, dass bei Entscheidungsprozessen einfach die Mehrheit der Stimmberechtigten entscheidet. Wir sind es heute einfach so gewohnt, aber ideal ist das eigentlich nicht. Das Ideal sollte eigentlich stets die einstimmige oder einmütige Entscheidung sein. Doch in der Praxis ist sowas bereits in Gruppen von mehr als zehn Personen kaum möglich, weshalb aus pragmatischen Gründen dann trotzdem auf Mehrheitsbeschluss umgeschwenkt wird. Bei mir aus linken Kreisen kenne ich dann nur noch die etwas ausgleichende Frage, ob denn jemand von den Überstimmten absolut nicht mit dem Mehrheitsbeschluss leben könne oder so bzw. ob denn alle (auch die Überstimmten) mit dem Mehrheitsbeschluss einverstanden seien.

Zitat:
Original von John
ich sehe die philosophische Relevanz im Bereich der Logik.

Die da wäre?
Subsidium
Oder sie pflanzen zwei Bäume. Zwinker