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Original von vicarius
Ich sehe nur das Problem der großen Zahl. Einfach: 1000 Menschen können sich treffen und jeder einzelne kann SEINE Stimme für Zustimmung oder Einwand gebrauchen. Der Einzelne ist Herr seiner Stimme und delegiert sie nicht an Stellvertreter. Bei einer Masse von Millionen wird das logisch unpraktisch.
Volksherrschaft bedeutet Autonomie der Stimme des Einzelnen. |
Spielen wir die Sache doch zur Probe an einer überschaubaren Gesellschaft durch, etwa an einem Dorf im Dschungel mit ca. 100 Einwohnern. Nehmen wir an, dort würden alle Beschlüsse durch Abstimmung gefasst.
Stellt sich gleich die Frage: Wer darf abstimmen? Jeder? Oder sind die Kinder ausgenommen? Das ist nicht unwichtig, denn die Beschlüsse sind ja auch für diejenigen gültig, die nicht stimmberechtigt sind. Das kann man dann auch so ausdrücken, dass die Stimmberechtigten auch "im Namen" der anderen mit abstimmen, also STELLVERTRETEND für sie. Die Alternative wäre, dass die Unberechtigten gar nicht zur Gemeinschaft gehören würden, was aber absurd wäre. Sie gehören selbstverständlich dazu; aus den Kindern werden ja die Erwachsenen von morgen.
Nächstes Problem: Wer führt die Beschlüsse aus? Nehmen wir an, es würde der Beschluss gefasst, ein neues Versammlungshaus zu bauen. Diese Arbeit wird wohl arbeitsteilig durchgeführt werden, d.h. jeder Handwerker erfüllt einen anderen Teil des gemeinsamen Plans. Aber es wird auch Dorfmitglieder geben, die zwar mit abgestimmt haben, aber selbst nicht mitbauen, sondern z.B. für die Ernährung sorgen. Dann arbeiten die Bauleute nur IM AUFTRAG ALLER (also stellvertretend für alle, die den Beschluss gefasst haben).
Zu welchen Stellvertretungskomplikationen die Arbeitsteilung führen kann, sei durch die Annnahme verdeutlicht, dass ein Dorfmitglied als "Architekt" fungiert. Er erhält den Auftrag aller, den Entwurf zu machen und seine genaue Ausführung zu überwachen. Nachdem er seinen Entwuf vorgelegt hat, stellt sich aber heraus, dass er 23 Dorfmitgliedern, darunter vier Zimmerleuten, überhaupt nicht gefällt. Was dann? Können die dann die Brocken hinschmeißen? Packen die 23 ihren Hausrat und ziehen ins Nachbardorf? Oder müssen sie sich unterordnen? Aber ist das dann noch wahre "Volksherrschaft"? Passt die Funktion eines Architekten - also eines einzelnen Stellvertreters, der die anderen Arbeiter befehligt - grundsätzlich zu einem demokratisch verfassten Gemeinwesen??
Schließlich: Abstimmungen fallen wohl nur ausnahmsweise einstimmig aus. Wenn ein Beschluss aber nicht einstimmig gefasst wird, ist der Wille der Dorfgemeinschaft de facto nicht einheitlich. Durch z.B. die Regel, dass FÜR ALLE GILT, was eine einfache Mehrheit will, wird bestimmt, dass der Wille der numerischen Mehrheit so betrachtet wird, ALS OB er der Wille aller wäre. Und diejenigen, die dagegen gestimmt haben, müssen so handeln, ALS OB sie auch dafür gewesen wären. Können sie das? Müssen sie sich nicht verstellen? Handeln sie dann nicht gegen ihre Überzeugung? Ist das dann noch eine "Herrschaft aller", wenn 45 % gegen ihren Willen handeln, d.h. wenn sie dem Willen der faktischen Mehrheit GEHORCHEN müssen? Was ist mit der von Dir beschworenen "Autonomie" ihrer Stimme?
Ich denke, damit habe ich gezeigt, dass das Problem der Stellvertretung nicht erst in großen Gemeinschaften auftritt. Auch zeigt sich schon in kleinen Gemeinschaften, dass die "Autonomie der Stimme" des Einzelnen nicht das elementare - sozusagen naturgegebene - Prinzip der Volksherrschaft ist und sein kann. Regeln, die für alle gelten, sind grundlegender. (Z.B. indem sie darüber entscheiden, welche Individuen überhaupt zur Mitsprache BERECHTIGT sind.)
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| Es geht letztlich um Ehrlichkeit; wir haben keine Demokratie. |
Könnte es nicht sein, dass Du das Konstrukt "Demokratie" verkürzt auffasst?
Gruß,
Ph.