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Also, um es mal vorwegzunehmen, Ich bin kein Philosophieprofi, hatte noch nie Philosophieunterricht, kaum Bücher in diese richtung gelesen, sondern nur Spaß daran darüber nachzudenken was gut/schlecht ist, was gott ist usw...
Wir haben das Thema lediglich im Religionsunterricht etwas angeschnitten (Gymnasium, Kollegstufe). Es wäre also sehr nett von euch, falls ihr die "philosophie-insiderbegriffe" die ihr verwendet für mich etwas ausführen könnt
Wir haben nun unter anderem zwei Aspekte der Philosophie Kants anhand von gewissen Arbeitsblättern im Religionsunterricht besprochen, die sich in meinen Augen widersprechen:
1. Der kategorische Imperativ
2. Die unbedingte Pflicht zur Wahrheit
Um sicherzugehen, dass ich nicht schon einen Fehler beim Verständnis gemacht habe, möchte ich zunächst mal genau erklären was ich unter diesen Begriffen verstehe.
zu 1.:
Der kategorische Imperativ soll eine Aufforderung zum richtigen Handeln/zum sittlich Guten sein. Was das das Gute/Richtige ist, kann man daran erkennen, dass es immer folgende Regel einhält: "Handle so, dass du willst, dass sich alle daran halten."
zu 2.:
Das Richtige ist, zu jeder Zeit und unter jeden Umständen die Wahrheit nach bestem Gewissen zu sprechen.
Meiner Meinung nach ist die unbedingte Wahrheitspflicht jedoch nicht mit dem kategorischen Imperativ vereinbar, da ich nicht unter allen Umständen will, dass andere die Wahrheit sprechen.
Kant hat sogar ein Beispiel angeführt um seiner Wahrheitspflicht Gewicht zu geben, was nach meiner Ansicht jedoch diesen Konflikt nur noch verdeutlicht hat:
(http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kant,+...e+zu+l%C3%BCgen)
Zuerst einmal verstehe ich gar nicht, wieso Kant überhaupt Wert auf die Folgen einer Tat legt, soweit ich weiß, ist Kants Ethik deontologisch (ja, den Begriff hab ich in Reli gelernt
) und somit vom guten Willen zur Pflicht und nicht dessen tatsächlicher Erfolg abhängig. Ob nun der Mörder sein Opfer durch Zufall findet oder nicht, ist doch gar nicht wichtig, sondern nur ob ich nach der Pflicht gehandelt hab (die ja ebenso unabhängig von unvorhersehbaren Folgen ist).
In diesem Punkt sehe ich jedoch den Konflikt:
Nehmen wir an Ich werde vom Mörder Max gefragt wo sich Hans befindet, wobei er mich genau wissen lässt, dass er ihn töten will.
Würde ich nach dem kategorischen Imperativ handeln wollen, wechsel ich einfach mal die Perspektive mit ein paar betroffenen Personen um zu sehen ob Sie verallgemeinerbar ist:
1. Würde Hans wollen, dass ich ihm helfe, auch wenn dies dadurch geschieht, dass ich mein wahres Wissen nicht dem Mörder preisgebe? Ja.
2. Würde ich wollen, dass mir Hans hilft, auch wenn dies dadurch geschieht, dass er sein wahres Wissen nicht dem Mörder preisgibt? Ja.
3. Würde Max wollen, dass ich ihm helfe, auch wenn dies dadurch geschieht, dass ich mein wahres Wissen nicht seinem potentiellen Mörder preisgebe?
Ja.
(Ich gehe jetzt davon aus, dass auch wenn Max selbst jemand anderen umbringen würde, wollte, dass ich auf diese Weise handle, wenn er an Hans' Stelle ist und gesellschaftlich akzeptable Wert- und Moralvorstellungen besitzt)
Ich würde wollen, dass andere so handeln wie ich es tun würde, genauso würden auch andere wollen, dass Ich so handle -> kategorischer Imperativ erfüllt.
Bis zu diesem Punkt dachte Ich, dass ich in Kants Philosophie einen guten Repräsentanten meiner Moralvorstellungen gefunden habe, allerdings verstehe ich nicht, wieso Kant unbedingt darauf beharrt, dass un-bedingt, also unabhängig von JEDER Bedingung, also sogar unabhängig vom kategorischen Imperativ, es eine Pflicht ist, das eigene Wissen unverfälscht einer anderen Person zur Verfügung zu stellen(->Wahrheit).
Meiner Meinung nach wollte Kant dadurch eher die Bedingungslosigkeit der Pflicht verdeutlichen (-> deontologisch), wobei er als Beispiel die Wahrheit genommen hat, jedoch die Pflicht bereits durch den kategorischen Imperativ eingegrenzt hat (->nur das, was den kategorischen Imperativ erfüllt, ist gut und gilt als Pflicht, alles andere nicht) und damit bereits eine Bedingung für die Pflicht erschaffen hat: nämlich den kategorischen Imperativ!
Wieso übernimmt er diese (leicht eingeschränkte) deontologische Sicht der Pflicht nicht auch für die Wahrheit, sondern misst ihr eine Sonderstellung zu?
Oder wo liegt der Fehler in meiner Perspektive, dass solche Konflikte erst entstehen?
Wir haben das Thema lediglich im Religionsunterricht etwas angeschnitten (Gymnasium, Kollegstufe). Es wäre also sehr nett von euch, falls ihr die "philosophie-insiderbegriffe" die ihr verwendet für mich etwas ausführen könnt
Wir haben nun unter anderem zwei Aspekte der Philosophie Kants anhand von gewissen Arbeitsblättern im Religionsunterricht besprochen, die sich in meinen Augen widersprechen:
1. Der kategorische Imperativ
2. Die unbedingte Pflicht zur Wahrheit
Um sicherzugehen, dass ich nicht schon einen Fehler beim Verständnis gemacht habe, möchte ich zunächst mal genau erklären was ich unter diesen Begriffen verstehe.
zu 1.:
Der kategorische Imperativ soll eine Aufforderung zum richtigen Handeln/zum sittlich Guten sein. Was das das Gute/Richtige ist, kann man daran erkennen, dass es immer folgende Regel einhält: "Handle so, dass du willst, dass sich alle daran halten."
zu 2.:
Das Richtige ist, zu jeder Zeit und unter jeden Umständen die Wahrheit nach bestem Gewissen zu sprechen.
Meiner Meinung nach ist die unbedingte Wahrheitspflicht jedoch nicht mit dem kategorischen Imperativ vereinbar, da ich nicht unter allen Umständen will, dass andere die Wahrheit sprechen.
Kant hat sogar ein Beispiel angeführt um seiner Wahrheitspflicht Gewicht zu geben, was nach meiner Ansicht jedoch diesen Konflikt nur noch verdeutlicht hat:
| Zitat: |
| [...]Diese gutmütige Lüge kann aber auch durch einen Zufall (casus) strafbar werden, nach bürgerlichen Gesetzen; was aber bloß durch den Zufall der Straffälligkeit entgeht, kann auch nach äußeren Gesetzen als Unrecht abgeurteilt werden. Hast du nämlich einen eben itzt mit Mordsucht Umgehenden durch eine Lüge an der Tat verhindert, so bist du für alle Folgen, die daraus entspringen möchten, auf rechtliche Art verantwortlich. Bist du aber strenge bei der Wahrheit geblieben, so kann dir die öffentliche Gerechtigkeit nichts anhaben; die unvorhergesehene Folge mag sein welche sie wolle. Es ist doch möglich, daß, nachdem du dem Mörder, auf die Frage, ob der von ihm Angefeindete zu Hause sei, ehrlicherweise mit Ja geantwortet hast, dieser doch unbemerkt ausgegangen ist, und so dem Mörder nicht in den Wurf gekommen, die Tat also nicht geschehen wäre; hast du aber gelogen, und gesagt, er sei nicht zu Hause, und er ist auch wirklich (obzwar dir unbewußt) ausgegangen, wo denn der Mörder ihm im Weggehen begegnete und seine Tat an ihm verübte: so kannst du mit Recht als Urheber des Todes desselben angeklagt werden. Denn hättest du die Wahrheit, so gut du sie wußtest, gesagt: so wäre vielleicht der Mörder über dem Nachsuchen seines Feindes im Hause von herbeigelaufenen Nachbarn ergriffen, und die Tat verhindert worden. Wer also lügt, so gutmütig er dabei auch gesinnt sein mag, muß die Folgen davon, selbst vor dem bürgerlichen Gerichtshofe, verantworten und dafür büßen: so unvorhergesehen sie auch immer sein mögen; weil Wahrhaftigkeit eine Pflicht ist, die als die Basis aller auf Vertrag zu gründenden Pflichten angesehn werden muß, deren Gesetz, wenn man ihr auch nur die geringste Ausnahme einräumt, schwankend und unnütz gemacht wird. |
(http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kant,+...e+zu+l%C3%BCgen)
Zuerst einmal verstehe ich gar nicht, wieso Kant überhaupt Wert auf die Folgen einer Tat legt, soweit ich weiß, ist Kants Ethik deontologisch (ja, den Begriff hab ich in Reli gelernt
) und somit vom guten Willen zur Pflicht und nicht dessen tatsächlicher Erfolg abhängig. Ob nun der Mörder sein Opfer durch Zufall findet oder nicht, ist doch gar nicht wichtig, sondern nur ob ich nach der Pflicht gehandelt hab (die ja ebenso unabhängig von unvorhersehbaren Folgen ist).In diesem Punkt sehe ich jedoch den Konflikt:
Nehmen wir an Ich werde vom Mörder Max gefragt wo sich Hans befindet, wobei er mich genau wissen lässt, dass er ihn töten will.
Würde ich nach dem kategorischen Imperativ handeln wollen, wechsel ich einfach mal die Perspektive mit ein paar betroffenen Personen um zu sehen ob Sie verallgemeinerbar ist:
1. Würde Hans wollen, dass ich ihm helfe, auch wenn dies dadurch geschieht, dass ich mein wahres Wissen nicht dem Mörder preisgebe? Ja.
2. Würde ich wollen, dass mir Hans hilft, auch wenn dies dadurch geschieht, dass er sein wahres Wissen nicht dem Mörder preisgibt? Ja.
3. Würde Max wollen, dass ich ihm helfe, auch wenn dies dadurch geschieht, dass ich mein wahres Wissen nicht seinem potentiellen Mörder preisgebe?
Ja.
(Ich gehe jetzt davon aus, dass auch wenn Max selbst jemand anderen umbringen würde, wollte, dass ich auf diese Weise handle, wenn er an Hans' Stelle ist und gesellschaftlich akzeptable Wert- und Moralvorstellungen besitzt)
Ich würde wollen, dass andere so handeln wie ich es tun würde, genauso würden auch andere wollen, dass Ich so handle -> kategorischer Imperativ erfüllt.
Bis zu diesem Punkt dachte Ich, dass ich in Kants Philosophie einen guten Repräsentanten meiner Moralvorstellungen gefunden habe, allerdings verstehe ich nicht, wieso Kant unbedingt darauf beharrt, dass un-bedingt, also unabhängig von JEDER Bedingung, also sogar unabhängig vom kategorischen Imperativ, es eine Pflicht ist, das eigene Wissen unverfälscht einer anderen Person zur Verfügung zu stellen(->Wahrheit).
Meiner Meinung nach wollte Kant dadurch eher die Bedingungslosigkeit der Pflicht verdeutlichen (-> deontologisch), wobei er als Beispiel die Wahrheit genommen hat, jedoch die Pflicht bereits durch den kategorischen Imperativ eingegrenzt hat (->nur das, was den kategorischen Imperativ erfüllt, ist gut und gilt als Pflicht, alles andere nicht) und damit bereits eine Bedingung für die Pflicht erschaffen hat: nämlich den kategorischen Imperativ!
Wieso übernimmt er diese (leicht eingeschränkte) deontologische Sicht der Pflicht nicht auch für die Wahrheit, sondern misst ihr eine Sonderstellung zu?
Oder wo liegt der Fehler in meiner Perspektive, dass solche Konflikte erst entstehen?