Widerspruch: kategorische Imperativ<->unbedingte Wahrheitspflicht? (Kant)

Speed
Also, um es mal vorwegzunehmen, Ich bin kein Philosophieprofi, hatte noch nie Philosophieunterricht, kaum Bücher in diese richtung gelesen, sondern nur Spaß daran darüber nachzudenken was gut/schlecht ist, was gott ist usw...
Wir haben das Thema lediglich im Religionsunterricht etwas angeschnitten (Gymnasium, Kollegstufe). Es wäre also sehr nett von euch, falls ihr die "philosophie-insiderbegriffe" die ihr verwendet für mich etwas ausführen könnt Zwinker

Wir haben nun unter anderem zwei Aspekte der Philosophie Kants anhand von gewissen Arbeitsblättern im Religionsunterricht besprochen, die sich in meinen Augen widersprechen:

1. Der kategorische Imperativ
2. Die unbedingte Pflicht zur Wahrheit

Um sicherzugehen, dass ich nicht schon einen Fehler beim Verständnis gemacht habe, möchte ich zunächst mal genau erklären was ich unter diesen Begriffen verstehe.

zu 1.:
Der kategorische Imperativ soll eine Aufforderung zum richtigen Handeln/zum sittlich Guten sein. Was das das Gute/Richtige ist, kann man daran erkennen, dass es immer folgende Regel einhält: "Handle so, dass du willst, dass sich alle daran halten."

zu 2.:
Das Richtige ist, zu jeder Zeit und unter jeden Umständen die Wahrheit nach bestem Gewissen zu sprechen.

Meiner Meinung nach ist die unbedingte Wahrheitspflicht jedoch nicht mit dem kategorischen Imperativ vereinbar, da ich nicht unter allen Umständen will, dass andere die Wahrheit sprechen.

Kant hat sogar ein Beispiel angeführt um seiner Wahrheitspflicht Gewicht zu geben, was nach meiner Ansicht jedoch diesen Konflikt nur noch verdeutlicht hat:

Zitat:
[...]Diese gutmütige Lüge kann aber auch durch einen Zufall (casus) strafbar werden, nach bürgerlichen Gesetzen; was aber bloß durch den Zufall der Straffälligkeit entgeht, kann auch nach äußeren Gesetzen als Unrecht abgeurteilt werden. Hast du nämlich einen eben itzt mit Mordsucht Umgehenden durch eine Lüge an der Tat verhindert, so bist du für alle Folgen, die daraus entspringen möchten, auf rechtliche Art verantwortlich. Bist du aber strenge bei der Wahrheit geblieben, so kann dir die öffentliche Gerechtigkeit nichts anhaben; die unvorhergesehene Folge mag sein welche sie wolle. Es ist doch möglich, daß, nachdem du dem Mörder, auf die Frage, ob der von ihm Angefeindete zu Hause sei, ehrlicherweise mit Ja geantwortet hast, dieser doch unbemerkt ausgegangen ist, und so dem Mörder nicht in den Wurf gekommen, die Tat also nicht geschehen wäre; hast du aber gelogen, und gesagt, er sei nicht zu Hause, und er ist auch wirklich (obzwar dir unbewußt) ausgegangen, wo denn der Mörder ihm im Weggehen begegnete und seine Tat an ihm verübte: so kannst du mit Recht als Urheber des Todes desselben angeklagt werden. Denn hättest du die Wahrheit, so gut du sie wußtest, gesagt: so wäre vielleicht der Mörder über dem Nachsuchen seines Feindes im Hause von herbeigelaufenen Nachbarn ergriffen, und die Tat verhindert worden. Wer also lügt, so gutmütig er dabei auch gesinnt sein mag, muß die Folgen davon, selbst vor dem bürgerlichen Gerichtshofe, verantworten und dafür büßen: so unvorhergesehen sie auch immer sein mögen; weil Wahrhaftigkeit eine Pflicht ist, die als die Basis aller auf Vertrag zu gründenden Pflichten angesehn werden muß, deren Gesetz, wenn man ihr auch nur die geringste Ausnahme einräumt, schwankend und unnütz gemacht wird.

(http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kant,+...e+zu+l%C3%BCgen)

Zuerst einmal verstehe ich gar nicht, wieso Kant überhaupt Wert auf die Folgen einer Tat legt, soweit ich weiß, ist Kants Ethik deontologisch (ja, den Begriff hab ich in Reli gelernt großes Grinsen ) und somit vom guten Willen zur Pflicht und nicht dessen tatsächlicher Erfolg abhängig. Ob nun der Mörder sein Opfer durch Zufall findet oder nicht, ist doch gar nicht wichtig, sondern nur ob ich nach der Pflicht gehandelt hab (die ja ebenso unabhängig von unvorhersehbaren Folgen ist).

In diesem Punkt sehe ich jedoch den Konflikt:
Nehmen wir an Ich werde vom Mörder Max gefragt wo sich Hans befindet, wobei er mich genau wissen lässt, dass er ihn töten will.
Würde ich nach dem kategorischen Imperativ handeln wollen, wechsel ich einfach mal die Perspektive mit ein paar betroffenen Personen um zu sehen ob Sie verallgemeinerbar ist:

1. Würde Hans wollen, dass ich ihm helfe, auch wenn dies dadurch geschieht, dass ich mein wahres Wissen nicht dem Mörder preisgebe? Ja.

2. Würde ich wollen, dass mir Hans hilft, auch wenn dies dadurch geschieht, dass er sein wahres Wissen nicht dem Mörder preisgibt? Ja.

3. Würde Max wollen, dass ich ihm helfe, auch wenn dies dadurch geschieht, dass ich mein wahres Wissen nicht seinem potentiellen Mörder preisgebe?
Ja.
(Ich gehe jetzt davon aus, dass auch wenn Max selbst jemand anderen umbringen würde, wollte, dass ich auf diese Weise handle, wenn er an Hans' Stelle ist und gesellschaftlich akzeptable Wert- und Moralvorstellungen besitzt)

Ich würde wollen, dass andere so handeln wie ich es tun würde, genauso würden auch andere wollen, dass Ich so handle -> kategorischer Imperativ erfüllt.

Bis zu diesem Punkt dachte Ich, dass ich in Kants Philosophie einen guten Repräsentanten meiner Moralvorstellungen gefunden habe, allerdings verstehe ich nicht, wieso Kant unbedingt darauf beharrt, dass un-bedingt, also unabhängig von JEDER Bedingung, also sogar unabhängig vom kategorischen Imperativ, es eine Pflicht ist, das eigene Wissen unverfälscht einer anderen Person zur Verfügung zu stellen(->Wahrheit).

Meiner Meinung nach wollte Kant dadurch eher die Bedingungslosigkeit der Pflicht verdeutlichen (-> deontologisch), wobei er als Beispiel die Wahrheit genommen hat, jedoch die Pflicht bereits durch den kategorischen Imperativ eingegrenzt hat (->nur das, was den kategorischen Imperativ erfüllt, ist gut und gilt als Pflicht, alles andere nicht) und damit bereits eine Bedingung für die Pflicht erschaffen hat: nämlich den kategorischen Imperativ!


Wieso übernimmt er diese (leicht eingeschränkte) deontologische Sicht der Pflicht nicht auch für die Wahrheit, sondern misst ihr eine Sonderstellung zu?
Oder wo liegt der Fehler in meiner Perspektive, dass solche Konflikte erst entstehen?
glorin
Moin Speed,
ich denke es wäre langweilig dir vorweg eine Lösung zusagen. Daher sollst du selbst mal überlegen. Ein kleiner Tipp. Denk an die Gedanken, der Epoche, die Kant mit gestaltet hat.

Desweiteren sollte dies eine Antwort für die Schule sein, gebe ich dir ein Tipp. Sage dein Lehrer einfach, das du diese Fragestellung nicht beantworten konntest. Und appeliere an seinen Verstand, das er doch bitte den "kategorische Imperativ" nach Kant anwenden soll.
Entweder es folgt darauf etwas, aus der du eine wunderbare Pointe machen kannst. Oder aber es ist auch nicht schlimm, denn dein Lehrer wird diese antwort mit wohlwollen aufnehmen.
Speed
ehrlich gesagt, sind wir in der Schule erst gar nicht so tief in das Thema eingestiegen (nicht jeder in meiner Klasse ist so fasziniert vom Inhalt, die meisten wollen nur den Stoff schnell durchziehn um für die Klausuren vorbereitet zu sein...)

Die Fragen, die in meinem Beitrag standen, gingen alle von mir aus, keine wurde mir von anderen gestellt.

@glorin:
Zitat:
Denk an die Gedanken, der Epoche, die Kant mit gestaltet hat.

Vermutlich geht es um die Aufklärung... Das einzige Stichwort, das mir hierzu aus dem Deutschunterricht einfallen würde, wäre "Vernunft", Wie kann ich das aber in den Konflikt einbringen? Für mich ist das eine vernünftig, für den Kant betreffend der Wahrheit anscheinend etwas anderes... gruebel

Danke für die Hinweise, das Problem ist nur ich komm immer noch auf keine Lösung...

Entweder liegt das daran, dass ich schon garnicht genügend Vorkenntnisse über Kant habe, oder aber, dass ich zu sehr in meiner Perspektive festgefahren bin... Oder es liegt ganz einfach daran, dass Ich schlauer als Kant bin und seine unlogische Ethik durchschaut habe Zwinker

In den beiden ersten Fällen seid gerade ihr die richtigen um mir zu helfen (weswegen ich mich ja an dieses Forum gewendet habe, mein Lehrer steht momentan leider nicht als Ansprechpartner zur Verfügung)
und im dritten Fall könnt ihr mir ja meine Vermutung bestätigen =P

kurz gesagt:
Wo liege Ich falsch? Ich kann das Problem leider nicht selbst lösen, da ich meinen Gedankengang als komplett richtig empfinde und somit nur eine unlogische Schlussfolgerung bei Kant sehe... ??!
Shui
@Speed
Kant wolte nicht einfhc, dass jemand so handelt, wie er es von anderen erwartet, sondern Kant wollte, dass jede Handlung den Anspruch erhebt, auch als allgemeines gesetz gültig sein zu können.

Die unbedingte Wahrheitspflicht ist daher für den kategorischen Imperativ ZWINGEND, denn Kant mochte keine Differenzierung. Entweder man lügt und die gefolgerte Handlungsmaxime wäre "Man soll immer lügen" oder man sagt die Wahrheit und handelt somit nach der Maxime "sage immer die Wahrheit".

Dass Kant sich wenig um die Folgen einer Handlung scherte, untermauert diesen zwingenden Schluss. Dadurch, dass jede Handlung zu einem allgemeingültigen Gesetz erhoben werden können soll (hui, viele Verben ^^) und das ohne Differenzierung, ist Kants Ethk eben unvzureichend.


Dennoch ergibt sich hier kein Widerspruch, sondern das genaue Gegenteil ist der Fall, nur wenn die unbedingte Wahrheitspflicht gilt, funktioniert der KI.


Andere Probleme der mangelnden Differenzierung sind persönliche Vorlieben, Private Angelegenheiten, und noch einiges mehr...
Hazmodan
Also der Punkt worauf es bei Kant ankommt ist, dass seine Ethik a priori (also vor der Erfahrung bzw. ohne Erfahrung) gilt. Das heißt, dass es keine Maxime des Kategorischen Imperativen mit einem wenn-Satz beginnen kann, denn ein Satz mit bedingung setzt Kenntnisse über die Beschaffenheit der Welt voraus. Mann kann keinen Kategorischen Imperativ der Form"Wenn ein Mörder ....... soll man die Wahrheit sagen" formulieren, sondern nur "Man muss immer die Wahrheit sagen". Da der Kategorische Imperativ a priori gilt kann man auch negative Folgen als gegenargument anführen.
Jetzt fragst du dich natürlich (und das wohl zurecht) warum man sich an eine Ethik halten soll, wenn man negative Folgen nicht berücksichtigt. Die Anwort ist etwas kompliziert, aber ich versuche es Kurz zu fassen:

Kant versucht nicht primär moralische Gesetze zu formulieren, sondern er will zeigen, dass die Moral für Menschen gilt. Dazu geht er von zwei Grundannahmen aus, die die meisten Menschen teilen. Die erste Annahme ist, dass Menschen sich selbst als vernünftig und frei (im Bezug auf ihren Willen) verstehen. Dabei ist es weniger von Bedeutung, dass Menschen vernünftige und freie Wesen sind, sondern, dass sie sich als solche verstehen. Die zweite Annahme ist die, dass Freiheit ein Zustand frei von Fremdbestimmung ist. Freiheit wird zwar im allgemeinen als Freiheit von Gesetzen bezeichnet, aber laut Kant ist diese Definition unzureichend, da das Denken der Menschen der Kausalität unterworfen ist und somit auch der freie Mensch sich nach den Gesetzen der Kausalität richtet. Das heißt, dass wir, auch wenn wir uns frei entscheiden können, so können wir doch Gründe für unsere Entscheidung angeben. Um eine Entscheidung als frei zu bezeichnen müssen diese Gründe aus uns selbst erwachsen
sein und nicht von außen aufgezwungen worden sein. Wenn Menschen sich also als frei und vernünftig verstehen, so ist die Freiheit ein Zustand der Selbstbestimmung bzw. Selbstgesetzgebung, da ein vernünftiges Wesen nach Gesetzen der Vernunft handeln muss um sich das Attribut der Vernunft verleihen zu können und ein freies Wesen nicht fremdbestimmt wird. Die Freiheit führt uns also zu einem Willen, der durch die Vernunft geleitet wird. Diesen Willen nennt Immanuel Kant den freien Willen. Der freie Wille ist laut Kant der Wille unter sittlichen Gesetzen. Die sittlichen Handlungen sind laut Kant frei von Neigungen und Absichten, denn eine Handlung, die aus Neigung oder Absicht geschieht, kann nicht zum Gesetz erhoben werden, da sie nur unter bestimmten Umständen, jedoch nicht in jedem Falle gut sein kann. Da Menschen im allgemeinen davon ausgehen, dass es eine Moral gibt, müssen die Gesetze durch die die Moral bestimmt wird also nicht durch Neigungen oder Absichten bestimmt sein, sondern durch die Pflicht selbst. Die Pflicht wiederum erwächst aus der Selbstgesetzgebung der Vernunft. Diese nennt Kant Autonomie. Ein guter Wille ist also ein solcher, der unter den Gesetzen der Autonomie steht. Somit ist der gute Wille auch gleichzeitig der freie Wille. Der kategorische Imperativ gilt nicht, weil wir ihn toll finden, sondern weil wir uns als freie Wesen verstehen.

Das ist die Kurzfassung von einem Aufsatz, den ich mal über Kants "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" geschrieben habe. Den ganzen Aufsatz kannst du dir da anschauen: http://www.academyreg.com/groups/philosophie/documents/