Todesstrafe als Lösung aller Verbrechen?

Neo
Zitat:
Original von AkiraL
Die Hunde, die letztens dieses Mädchen auseinander gerissen haben, was ist mit denen passiert? Müssen die jetzt auch ewig im Gefängniss sitzen oder wurden sie vielleicht sogar umgebracht?

Sie wurden mit Einverständnis der Besitzerin eingeschläfert.
Bestraft (oder besser noch: therapiert) gehören m.E. die Leute, die sich solche Hunde halten.
Da hab ich ja noch mehr Verständnis dafür, wenn so ein altes Muttchen ne Wumme in der Handtasche mit sich trägt.
Stanley Alvarez
Zitat:
Original von AkiraL
ich dachte früher wirklich immer, dass Strafen zur Resozialisierung dienen, weil man aus ihnen lernen sollte was man nicht machen soll.

Bei 'Resozialisierung' geht es nicht darum, zu lernen, "was man nicht machen soll". Es ist quatsch, anzunehmen, dass die betroffenen Menschen das nicht wissen.

Ich beschreibe den Zweck von 'Resozialisierung' mal an einem anderen Beispiel, nämlich der Psychotherapie, in der es ja auch quasi um eine resozialisierung gehen soll. Freud sprach einmal von einer sogenannten "allgemeinen Krankheit", die aus einem tiefen Unbehagen der Betroffenen an der Gesellschaft besteht.
Ziel der Psychotherapie könne es hier nun nicht sein, die Gesellschaft (die ja jenes Unbehagen hervorruft) zu ändern. Es ist lediglich möglich, die Betroffenen dazu zu bringen, die Gesellschaft, so wie sie ist, zu akzeptieren, und mit dem Unbehagen zu leben.

So ist es auch mit der Resozialisierung im Justizwesen. Ziel kann es nicht sein, die Ursachen zu beseitigen, die den Betroffenen dazu gebracht haben, gegen die "Regeln" zu verstoßen, denn diese Ursachen sind meistens tief in der Gesellschaft verwurzelt. Ziel ist es lediglich, mit der gesellschaftlichen Situation klar zu kommen, so wie sie ist.

In sofern ist 'Resozialisierung' ebenfalls ein fragliches Konzept, da es selbst am falschen Ende ansetzt, aber das gilt im Grunde für das ganze System von Überwachen und Strafen. 'Resozialisierung' ist da nur die menschlichste Form.

Zitat:
... diejenigen, die krank sind und deren Morde fast schon in den Genen geschrieben steht

Solcherart Gene und Krankheiten gibt es nicht.

Zitat:
Naja, seis drum, dann müssen eben Menschen sterben. Vielleicht sollten wir uns mit dem Gedanken abfinden, dass jeder irgendwann einmal tot sein wird und dass das Schicksal/ der Zufall / Gott es so in diese Welt gibt, sodass einfach alles passiert wie es passiert und das Leben gar keinen Sinn hat und dass wir uns einfach alle umbringen sollten.

Niemand sagte, dass man gegen den Zustand, wie er ist, nichts machen sollte. Aber du setzt einfach am völlig falschen Ende an.
AkiraL
Naja, ich habe mich etwas kindlich ausgedrückt. Ich dachte eher daran, dass Menschen lernen Konsequenzen abzuwägen.

Naja Natürlich gibt es keine Gene, die aussagen, ob jemand ein Mörder ist. Dennoch sind kriminelle Taten auch von den Genen abhängig. Solche Leute, die schon im vornherein "krank" sind, bzw. durch das soziale Umfeld krank gemacht wurden, kann man nicht therapieren, weil schon zu früh die Eltern zum Beispiel die Hirnentwicklung des Kindes negativ beeinflusst haben.

Ja Todesstrafe sollte nicht sein, da stimme ich dir zu.
AkiraL
Zitat:
Original von Neo
Zitat:
Original von AkiraL
Die Hunde, die letztens dieses Mädchen auseinander gerissen haben, was ist mit denen passiert? Müssen die jetzt auch ewig im Gefängniss sitzen oder wurden sie vielleicht sogar umgebracht?

Sie wurden mit Einverständnis der Besitzerin eingeschläfert.
Bestraft (oder besser noch: therapiert) gehören m.E. die Leute, die sich solche Hunde halten.
Da hab ich ja noch mehr Verständnis dafür, wenn so ein altes Muttchen ne Wumme in der Handtasche mit sich trägt.


Weißt du inwiefern diese Leute da mitschuld waren laut polizei?

Interessant. Wäre es möglich Hunde so zu dressieren, dass sie Menschen töten? Wird das schon gemacht?
Neo
Zitat:
Original von AkiraL
Weißt du inwiefern diese Leute da mitschuld waren laut polizei?

nein, ich hab das nicht weiter verfolgt. Die Hundebesitzerin war die eigene Großmtter des Mädchens, also wird da wohl keine 'Schuld' im herkömmlichen Sinn vorliegen, höchstens Fahrlässigkeit.

Zitat:
Original von AkiraL
Interessant. Wäre es möglich Hunde so zu dressieren, dass sie Menschen töten? Wird das schon gemacht?

Wie bitte? natürlich werden Kampfunde dafür abgerichtet, als Bodyguards bei Lotteln oder sonstigen Kriminellen Gang und Gäbe.
In Amerika war es Zeitlang modern sog. 'weisse Hunde' abzurichten, die gezielt auf Farbige losgehen und zerfleischen.
Archibald
@ Stanley:

Das Experiment war gedanklich noch nicht ganz ausgereift...............

Es sollte im Prinzip auf Folgendes hinauslaufen:

Der Befürworter der Todesstrafe nimmt seinen eigenen Tod in Kauf (egal, ob schuldig oder unschuldig), wenn die Mehrheit gegen die Todesstrafe ist.

Die Gegner der Todesstrafe nehmen auch ihren Tod in Kauf, sofern die Mehrheit dafür ist.
Ahorn
@Tolwin

ich gestatte mir mal deinen Beitrag in meine Notiz mit aufzunehmen, weil, absolut exclusiv geschrieben wie ich finde.
Roadside
Warum soll überhaupt eine gesellschaftliche Mehrheit über das endgültige Schicksal des Individuums entscheiden dürfen? Das Individuum hat gewisse Menschen- und Grundrechte, darunter fällt meines Erachtens auch klar der Schutz als Minderheit vor der Mehrheit (wobei das in diesem Fall Individuum gegen Gesellschaft in Form von staatlicher Justiz ist, also das krasseste Beispiel eines Mehrheiten-Minderheiten-Konfliktes überhaupt). Wir sollten den Menschen als Einzelperson, beziehungsweise den menschlichen Geist als das höchste und wichtigste Gut in der Gesellschaft überhaupt betrachten, denn schließlich ist er essenzielle Grundlage dessen (so hat das Kant meines Wissens nach auch ungefähr gesehen). Vereinfacht dargestellt: Wenn wir einen siebenfachen Mörder haben und die gesellschaftliche Gleichung dadruch -7x, werden durch die Tötung des Mörders keine -6x, sondern -8x. Die Möglichkeit des Bestehens einer weiteren Straftat kann niemals auch nur ansatzweise Wert genug sein, einem Menschen das Leben zu nehmen, denn es ist reine Spekulation. Grund dafür ist die Freiheit des Menschlichen Willens dank der Vernunft, denn wäre der Wille unfrei, wäre man längst dabei, Menschen an Schläuche anzustecken und Wissenschaftler sagen zu lassen "Der da wird noch 2 Menschen umbringen".
Fazit: Man darf die Gesellschaft nicht als das Totale sehen und das Inviduum und dessen Freiheit vernachlässigen.
So mal meine kurze Sicht der Dinge, wenn auch sicher nicht mit so ausführlichen Argumenten wie der eine erste Post.
Isabella
Dürften wir einem Menschen dann das Leben nehmen, wenn wir es ihm wieder zurückgeben könnten?
Es grüßt Isa
Neo
Vlt interessant in diesem Zusammenhang:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,707012,00.html
Überraschung im Prozess gegen die Münchner S-Bahn-Schläger: Der Manager Dominik Brunner ist nach SPIEGEL-Informationen nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe der Angeklagten gestorben, sondern an Herzversagen.

Was die Staatsanwaltschaft wußte, aber wohl bisher verschwieg ist, dass Brunner herzkrank war und an einem extrem vergrößerten Herz litt.

Interessant in diesem Zusammenhang finde ich, dass es nun schwer sein wird, die Tötungsabsicht der Täter (und damit die Anklage auf Mord) aufrecht zu erhalten, sogar bei schwerer Körperverletzung mit Todesfolge dürfte es nicht unproblematisch werden.
Die Situation der Richter ist nun die, dass sie ein der Tat entsprechend gerechtes Urteil fällen müssen, gleichzeitig aber wissen dass es zu Riesenprotestreaktionen in der Öffentlichkeit kommen wird, weil die meisten ja (einschließlich mir selbst) die Täter bereits als mordende skrupellose Schläger vorverurteilt hatten und deshalb die Höchststrafe forderten.
ewig
Körperverletzung mit Todesfolge auch bei nicht während der Handlung absehbarem Zusammenhang von Schwere der Körperverletzung mit der Todesursache.

Fazit: Bei weniger als drei Jahren Festungshaft sind Proteste höchstwahrscheinlich ausgesprochen gerechtfertigt. Da es sich a) um eine Gruppe handelte und b) sie vorher schon jemanden in der Mangel hatten, dem c) der zur Todesfolge Körperverletzte zu Hilfe kommen wollte, dürfte das Urteil sogar eher deutlich höher ausfallen.
niefre44
Da magst du ,Neo ,Recht haben ,ich halte das auch für gerechtfertigt,da er nicht gestorben wäre ,ob Herzprobleme oder nicht,wenn sie die Tritte vollzogen hätten und dies erst zum stillstand führtre.wenn ich einem gehkranken die krücke wegnehme fällt er auch hin und ich kann nicht sagen das lag daran das er gehkrank war,nicht das ich ihm die krücke wegnahm.
Neo
@ nifree & ewig:

Danke für den Link, ewig.

Für mich ist die Problematik hier dennoch schwierig.

sondern es genügt, daß der Körperverletzungshandlung das Risiko eines tödlichen Ausganges anhaftet und daß sich dann dieses dem Handeln des Täters eigentümliche Risiko beim Eintritt des Todes verwirklicht (BGHSt 31,96,99)
(aus ewigs link)

Wenn ich einem Nichtschwimmer den Schwimmreifen wegnehme, muß ich damit rechnen, dass er ertrinkt, daher ist Tötungsabsicht oder zumindest billigende Inkaufnahme des Todes zu unterstellen.
Das gleiche, wenn ich jemandem, beim Überqueren von Bahngleisen in die Beine schieße.

Wenn ich einem Gehbehinderten die Krücken wegnehme, während dieser auf einer Parkbank sitzt, kann ich hingegen nicht erwarten, dass dies zum Tode führt.

Es stellt sich hier im konkreten Fall die Frage, ob die Täter erwarten konnten, dass das Opfer herzkrank war und daher damit rechnen mußten, dass die Aufregung zum Herzstillstand führen konnte.
Konnten sie natürlich nicht.

Andererseits muß man sich fragen, ob man nicht sowieso davon ausgehen muß, dass auch bei einem Gesunden, der am Boden liegt, wiederholte Tritte ins Gesicht, auf den Kopf und in den Rumpf, zum Tode führen können, und dies nur eine Frage der Dosis ist.

Von daher denke ich muß man nach wie vor Tötungsabsicht oder billigende Inkaufnahme unterstellen.
niefre44
Neo.Der Herzstillstand ist durch diese Umstände eingetretten,ob die Täter das wussten oder nicht ist Irrelevant.Ich muss auch sagen das ich den Tätern keine Mordgedanken,vielleicht Unbewusst,unterstellen will,aber das ist auf ihre Verantwortung gewachsen.Es war aus einem Affekt ,eine total feige handlung die sie nunmal tragen müssen.Ich kann auch nicht einer alten frau die Tasche aus den Händen reissen und sagen sie war schwächer und konnte sie nicht festhalten.Kurz gesagt Mord wäre das falsche wort,aber tötungsabsicht ist besser formuliert
-Sabine-
Zum ursprünglichen Thema: Für mich verbietet sich die Todesstrafe

- weil sie billigend in Kauf nimmt, dass auch Unschuldige getötet werden
- Abschreckung nur bis zu einem gewissen Grad greift
- nur am Symptom herumgedoktert wird, nicht aber an den Ursachen (Mörder weisen in ihren Biografien und/oder Persönlichgkeiten Gemeinsamkeiten auf), das trifft aber auf alle Strafen zu
- wir nicht das Recht haben, über Leben und Tod eines anderen Menschen zu entscheiden - aus welchen Gründen auch immer

Zu Dominik Brunner:

Wer so auf einen Menschen losgeht wie diese Schläger, nimmt meines Erachtens billigend in Kauf, dass auch der Tod eine Folge des eigenen Handelns sein könnte. Sofern er klar im Kopf ist. Die Frage ist, ob solche Menschen das wirklich sind - siehe auch Amokläufer.
kämpfer der sonne
akiral,

du bist noch jung nicht wahr?


ein verbrechen kann mit einem anderen verbrechen nicht wieder gutmachen oder neutralisieren.

was ist wenn du einen unschuldigen hinrichtest, ist das dann ein kolleteralschaden?

es stimmt sicherlich das hinrichtungen eine abschreckung sind, aber nur für die wenigsten, viel passen sich nur an bleiben aber gefährlich und bestimmte leute interesiert eine todestrafe gar nicht, denn sie gehen davon aus nicht erwischt zu werden.

mord ist kein lösung, man nannte es aber mal endlösung.

willst du allen ernstes in solch einer welt leben radikal ohne liebe.

man kann gute menschen mit solch einer strafe auch verängstigen.
Telltale
Zitat:
Original von -Sabine-
- wir nicht das Recht haben, über Leben und Tod eines anderen Menschen zu entscheiden - aus welchen Gründen auch immer

Also da mußte ich wirklich schmunzeln.

1. Das Todesurteil für jeden Menschen wird durch dessen Eltern verhängt. (Kein Kind steht Schlange und bettelt darum, auf die Welt gebracht zu werden und dadurch den Tod zu erleiden. Reiner Egoismus der Eltern spricht dieses Todesurteil.)
1.1 Daraus ergibt sich, dass die paar Jahre Leben lediglich so etwas sind, wie ein Aufschub vor der Vollstreckung (Man kann es auch die Phase des Sterbens nennen).

2. Bei einem Todesurteil für ein Verbrechen sollte es nicht um Abschreckung, sondern um die ganz simple Entfernung des Delinquenten gehen.
(Was er auch getan hat, eine Karriere als Wiederholungstäter ist ihm verschlossen.)

3. Ich greife aus dem allgemeinen Müll von Politiker-Statements mal ein besonders dummes heraus: "Freiheit ist das höchste Gut des Menschen." Joachim Gauck
3.1 Wenn der merkwürdige Joachim Gauck davon faselt, dass Freiheit das höchste Gut des Menschen sei, so ist die logische Konsequenz, dass eine Freiheitsstrafe schwerer wiegt als die Todesstrafe, da in der Klimper-Klunker-Welt von Pastor Gauck ja offensichtlich Leben höchstens das zweitwertvollste Gut sein kann.

4. Es gibt sicher eine ganze Reihe von Delikten, die mit der Todesstrafe geahndet werden sollten (Korruption, Angriffskriege, Talkshows), doch bin ich persönlich dafür, dass sie auf jeden Fall für alle Taten ausgesprochen werden sollte, die mutwillig die Unversehrtheit eines anderen Menschen beeinträchtigt.
4.1 Leider bin ich erst zu dieser Überzeugung gekommen, nachdem eine Bekannte von mir überfallen, ausgeplündert und krankenhausreif geschlagen wurde. (Ein Auge konnten die Ärzte retten.)
4.2 Sollte mir als Alternative angeboten werden, dass derartige Täter anstelle der Todesstrafe für den Rest ihres Lebens Logis in einem Gulag in Sibirien beziehen, könnte ich mich vielleicht überreden lassen. Aber unter gar keinen Umständen will ich irgendwas von Resozialisierung, psychiatrischen Gutachten oder Schuldfähigkeit hören.
Es ist ja schon der mieseste Witz der Welt, dass man sich vor einem Verbrechen nur ordentlich mit Alkohol zuschütten muß, um hinterher als vermindert schuldfähig gelten zu können.

Gruß
Telltale
-Sabine-
@Telltale

Aus Deinen Worten spricht die ohnmächtige Wut eines Menschen, der körperliche Grausamkeit im nächsten Umfeld erleben musste.

Wut/Frust/Ohnmachtsgefühle sind aber keine guten Ratgeber, wenn es darum geht, ein gesamtgesellschaftliches Problem zu lösen. Und das sind Verbrechen nun mal.

Und bei psychiatrischen Gutachten geht es - oder sollte es - nicht darum, den Täter von aller Verantwortung für seine Tat zu befreien, sondern von der Schuld, was Auswirkungen auf die nachfolgende Behandlung hat/haben sollte.

Aus der Gesellschaft entfernen muss man einige Mitglieder so oder so. Aber dazu muss ich sie nicht umbringen.

Und noch viel wichtiger: Psychiatrische Gutachten fußen auch auf einer sorgfältigen Anamnese. Und aus der wiederum kann ich Schlüsse ziehen - und Handlungen ableiten - wie die "Entstehung" solcher Täter in Zukunft vermieden werden kann bzw. wie man Risikojugendliche erkennen und präventiv behandeln kann.

Denn wie in vielen anderen Bereichen auch halte ich Prävention für die sinnvollste Art, zukünftigen Problemen zu begegnen.

Und zu Gauck: Ist es so schwer vorstellbar, dass für jemanden, der in Westeuropa aufgewachsen ist und lebt, Leben eine ungefährdete Selbstverständlichkeit ist, während Freiheit noch nicht überall selbstverständlich ist? Klar, dass sie ihm "präsenter" ist als das Leben. Aber wie auch immer Herr Gauck zu seiner Einschätzung gekommen ist: Ich kann nicht sehen, warum sie für das Thema dieses Threads von Belang sein sollte.
Ergo
Telltale zeigt mehrere Formen verdrehter Herangehensweise an die Problematiken!!!

Trotz Kausalität kann man doch nicht Anfang mit Ende zusammenbinden, unter Auslassen des Inhalts, ... und dann noch die verweigerte Zeugung, als auch die durchgeführte Zeugung als zwei zeitlich versetzte Todesurteile für ein mögliches, oder tasächliches neues Leben bezeichnen.

Eine Gesellschaft, die moralisch noch nicht ethischen und logischen Grundwerten folgt, oder einfach mangels Möglichkeit einen Gewaltverbrecher über Jahre zu arrestieren, darauf verzichten muss, kann natürlich die Todesstrafe fordern und durchsetzen.
Eine Welt mit wirklich dialektischer Weltanschaung aus logischen Gründen, als auch eine moralisch hochstehende Welt, aus ethischen Gründen verfährt so niemals.

Die moralische Seite zeigt auf, dass der Täter nicht selbst durch einen staatlichen Täter getötet werden darf, ...wenn nämlich das Töten vor Gericht als Tat angeprangert, verdammt und bestraft wird, handelt Staat und Gericht mit gleichem Unrecht gegen ihn und gehört an den Pranger.

Die logische Seite zeigt auf, dass kein Täter zu 100% einer Tat überführt werden kann, dies ergibt sich aus der Unmöglichkeit von absoluter Wahrheit im Erkenntnisprozeß, ... dementsprechend ist selbst bei moralischer Akzeptanz die Todesstrafe aus rein logischen Gründen verkehrt und einer Rechtssprechung für unwürdig!
Liquidierung ist eine Form der anarchischen Lynchjustiz und ist erst recht von staatlicher Seite aufs Schärfste abzulehnen.
Ist jemand für eine Tat als zurechnungsfähig eingestuft, muss er bestraft werden. Sinn einer Strafe ist dem Täter die Möglichkeit zu geben über langen Zeitraum die Chance zu bekommen sich in die Gesellschaft wieder zu integrieren, weshalb zeitlose Strafen sinnlos sind. Entsprechend der schwere des Verbrechens, dem psychologischem Profil und der Gefahr für die Gesellschaft sollte dann die Gesellschaft zum Mittel der Sicherungsverwahrung greifen. Sodass Freiheit nur dem zu steht, der die Freiheit und das Leben der anderen nicht potentiell in Gefahr bringen kann/wird.
Da also die Todesstrafe in einer Demokratie nicht zu existieren hat, ist automatisch die Freiheit eins der höchsten Güter.

Die Sichtweise, dass jede Form von Drogen, die zu verminderter Schuldfähigkeit führen soll schuldmindernd angewendet wird, halte ich auch für verkehrt, ... dem Opfer, der Familie und der Gesellschaft sollte das Ergebnis der Tat interessieren und maximal echte Entschuldigungsgründe, ...dies gehört nicht dazu!
kämpfer der sonne
verbrecherische taten sollte man gar nicht bestrafen sondern am täter konsequenten maßnahmen durchführen.