Exebeche
Thomas Metzinger sieht gegenüber der klassischen "Handlungsethik" eine "Bewusstseinsethik" im Entstehen begriffen, die mir spontan eine der zeitgemäßesten und vernünftigsten Antworten auf unsere nüchtern biologistisch ausgerichtete, von traditionellen Werten befreite westliche Orientierung zu sein scheint.
Ein Ausschnitt aus dem Artikel http://www.wissenschaft-online.de/artikel/848295:
"Die Neuro- und Informationstechnologien der Zukunft werden oft auch »Bewusstseinstechnologien« sein. Unser subjektives Erleben kann wirkungsvoller kontrolliert
und gesteuert werden, es wird zunehmend technisch verfügbar – und manipulierbar.
Wir brauchen deshalb nicht nur eine angewandte Forschungsethik für die Neuro- und Kognitionswissenschaften, sondern auch das, was ich »Bewusstseinsethik « nenne: Wenn wir unser eigenes Bewusstsein immer genauer beeinflussen können, dann müssen wir uns auch Gedanken darüber machen, welche Bewusstseinszustände überhaupt wünschenswert sind.
Als ersten Ausgangspunkt für die notwendige Diskussion schlage ich einen neuen Zweig der angewandten Ethik vor, in dem man die vielen neuen Herausforderungen unter einer einzigen Frage bündeln könnte. In der klassischen Ethik formuliert man sie so: Was ist eine gute Handlung? In der Bewusstseinsethik dagegen lautet sie nun: Was ist ein guter Bewusstseinszustand?
Konkrete Fragestellungen wären dann:
Welche Bewusstseinszustände dürfen wir nichtmenschlichen Wesen zufügen? Welche Bewusstseinszustände sollen unsere Kinder kennen lernen? In welchen Bewusstseinszuständen sollten Menschen
in unserer Gesellschaft sterben? Welche Bewusstseinszustände wollen wir auf künstlichem Wege realisieren (4/2006, S. 68 )? Sollen durch psychoaktive Substanzen ausgelöste, spirituelle Erfahrungen
in unserer Kultur verboten sein, oder wollen wir sie in unsere Art zu leben integrieren? Und überhaupt: Welche Bewusstseinszustände sollen legal, welche illegal sein (1-2/2006, S. 32)? Wäre es
gut, so etwas wie einen »Datenschutz für Bewusstseinsinhalte« zu haben, eine Art Bewusstseinsfriede für die mentale Intimsphäre? Oder darf alles, was die Hirnforschung öff entlich machen kann,
auch öff entlich gemacht werden (3/2006, S. 37)?
Bei der Bewusstseinsethik ginge es also um eine normative Bewertung nicht von Handlungsformen, sondern von Erlebnisformen. Die Bewusstseinsethik könnte man demnach als jenen Teil der
angewandten Neuroethik defi nieren, der sich mit Handlungen auseinander setzt, deren primäres Ziel es ist, den »phänomenalen Inhalt« der geistigen Zustände empfindungsfähiger Wesen in eine bestimmte Richtung zu verändern.
Was wir dafür allerdings bräuchten, wäre eine überzeugende »normative Neurophänomenologie«, also eine Vorstellung davon, was überhaupt gute und erstrebenswerte Bewusstseinszustände
sind. Und natürlich würden sich alle bekannten philosophischen Probleme auch hier wieder stellen: Gibt es in der Wirklichkeit so etwas wie moralische Tatsachen oder Eigenschaften? Kann man
überhaupt erkennen, was gut ist, und Wertvorstellungen für alle Menschen verallgemeinern oder sogar durch eine Letztbegründung absichern?"
Ein Ausschnitt aus dem Artikel http://www.wissenschaft-online.de/artikel/848295:
"Die Neuro- und Informationstechnologien der Zukunft werden oft auch »Bewusstseinstechnologien« sein. Unser subjektives Erleben kann wirkungsvoller kontrolliert
und gesteuert werden, es wird zunehmend technisch verfügbar – und manipulierbar.
Wir brauchen deshalb nicht nur eine angewandte Forschungsethik für die Neuro- und Kognitionswissenschaften, sondern auch das, was ich »Bewusstseinsethik « nenne: Wenn wir unser eigenes Bewusstsein immer genauer beeinflussen können, dann müssen wir uns auch Gedanken darüber machen, welche Bewusstseinszustände überhaupt wünschenswert sind.
Als ersten Ausgangspunkt für die notwendige Diskussion schlage ich einen neuen Zweig der angewandten Ethik vor, in dem man die vielen neuen Herausforderungen unter einer einzigen Frage bündeln könnte. In der klassischen Ethik formuliert man sie so: Was ist eine gute Handlung? In der Bewusstseinsethik dagegen lautet sie nun: Was ist ein guter Bewusstseinszustand?
Konkrete Fragestellungen wären dann:
Welche Bewusstseinszustände dürfen wir nichtmenschlichen Wesen zufügen? Welche Bewusstseinszustände sollen unsere Kinder kennen lernen? In welchen Bewusstseinszuständen sollten Menschen
in unserer Gesellschaft sterben? Welche Bewusstseinszustände wollen wir auf künstlichem Wege realisieren (4/2006, S. 68 )? Sollen durch psychoaktive Substanzen ausgelöste, spirituelle Erfahrungen
in unserer Kultur verboten sein, oder wollen wir sie in unsere Art zu leben integrieren? Und überhaupt: Welche Bewusstseinszustände sollen legal, welche illegal sein (1-2/2006, S. 32)? Wäre es
gut, so etwas wie einen »Datenschutz für Bewusstseinsinhalte« zu haben, eine Art Bewusstseinsfriede für die mentale Intimsphäre? Oder darf alles, was die Hirnforschung öff entlich machen kann,
auch öff entlich gemacht werden (3/2006, S. 37)?
Bei der Bewusstseinsethik ginge es also um eine normative Bewertung nicht von Handlungsformen, sondern von Erlebnisformen. Die Bewusstseinsethik könnte man demnach als jenen Teil der
angewandten Neuroethik defi nieren, der sich mit Handlungen auseinander setzt, deren primäres Ziel es ist, den »phänomenalen Inhalt« der geistigen Zustände empfindungsfähiger Wesen in eine bestimmte Richtung zu verändern.
Was wir dafür allerdings bräuchten, wäre eine überzeugende »normative Neurophänomenologie«, also eine Vorstellung davon, was überhaupt gute und erstrebenswerte Bewusstseinszustände
sind. Und natürlich würden sich alle bekannten philosophischen Probleme auch hier wieder stellen: Gibt es in der Wirklichkeit so etwas wie moralische Tatsachen oder Eigenschaften? Kann man
überhaupt erkennen, was gut ist, und Wertvorstellungen für alle Menschen verallgemeinern oder sogar durch eine Letztbegründung absichern?"