Kant und die Selbstbestimmung des Lebensende

Kasimir
Hallo liebe Kant Experten,

ich habe da eine Frage, die mich beschäftigt und würde mich über jeden Kommenatr sehr freuen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist gemäß dem KI Selbstmord und Beihilfe dazu ausgeschlossen, weil sich ein Widerspruch aus der Tugendpflicht zur Selbsterhaltung und der Autonomie/Selbstbestimmung/Freiheit ergibt. Ich frage mich nun aber, in wie weit hier wirklich ein Widerspruch vorliegt oder er nur konstruiert ist. Wenn ein Individuum über sein Leben bestimmen möchte, geht es doch nicht um allgemeingültige Maximen, sondern einzig und allein um sein Leben?
Wer kann dazu was sagen?

Macht Kant nicht einen Ebenenfehler, weil er das gleiche Wort (Willkür) in unterschiedlichen Kontexten benutzt? Wenn er behauptet "Die Macht seine Willkür( die Entscheidungsfreiheit des Individuums) selbst zu zerstören, widerstreitet (widerspricht) der freien Willkür selbst (als Ideal); wenn die Freiheit die Bedingung des Lebens ist, so kann sie nicht dazu dienen, das Leben aufzuheben, denn sonst zerstört und hebt sie sich selbst auf."(VE)

Im ersten Teil dieser Argumentation wird von persönlicher Handlungsfreiheit gesprochen. Zu dieser gehört natürlich auch die Möglichkeit diese durch den Tod zu beenden. Dann setzt er "Freiheit sei die Bedingung des Lebens", was leicht zu widerlegen ist. Und die Freiheit als Ideal wird natürlich nicht dadurch aufgehoben, dass ein einzelnes Individuum sich dafür entscheidet sein Leben zu beenden. Die Argumentation Kants in dem Zitat scheint mir mehr als düftig und nicht nachvollziehbar.

Was meint ihr dazu?
Agent Orange
Ich würde die Argumentation auch ablehnen und im Gegenzug eine diametrale Position zu Kant beziehen und sein Hauptargument gegen ihn wenden.

Wenn die Freiheit die Bedingung des Lebens ist, dann muss man dem Individuum nicht nur zugestehen, diese Freiheit zu nutzen, sondern ihm auch zugestehen, dieser Freiheit (final) zu entsagen.
Verwährt man ihm dies, so unterminiert sich das Freiheitspostulat an seiner Wurzel, nämlich der individuellen Wahl.
Reinhard
Hallo Kasimir, die kantsche Begründung ist doch eigentlich gar keine. Sie beruht ja letztlich auf der haltlosen Setzung eines sog. Freien Willens und besagt, um ihn nicht zu zerstören, darf ich ihn nicht benutzen. Hier beisst sich die Katze dann in den berühmten Schwanz. Genauso wie sein Kategorischer Imperativ, den er auf die gleiche Art aus dem Hut zaubert, denn der schwebt ja auch irgendwo, nur läßt er sich nicht aus unserem Verhalten und den dazugehörigen Grundlagen nachweisen. Woher sein Sollen in beiden Fällen denn kommen soll, läßt er unbeantwortet. Wie kann man aber eine Moral begründen, die auf eigentlich nichts beruht. Er hat eben nicht gesehen, dass die Freiheit nicht in den intellektuellen Möglichkeiten liegt, sondern im Esse, d.h. in dem wie jemand nun mal ist. Prinzipiell folgt er damit theologischen Vorgaben.

Es widerspricht nunmal auch jeder Erfahrung, denn Menschen begehen Selbstmord aus den unterschiedlichsten Motiven. Einerseits hängt es oft damit zusammen, dass Menschen oft keinen Sinn mehr sehen, wenn ihnen bestimmte Hoffnungen und Erwartungen nicht erfüllt werden bzw. nicht werden können. Die höchste Selbstmordrate halten immer noch die in der Liebe Enttäuschten. Und was macht es für einen Sinn, wenn das Leiden so überwiegt, dass es kein Leben in Hoffnung mehr ermöglicht ? Wir haben bis zu guterletzt unseren Selbsterhaltungstrieb, nur der kann irgendwann eben auch erlöschen und ich hoffe, dann findet sich die Ruhe ein, die wir oft unser ganzes Leben erstrebt aber nie erreicht haben.

Verständlich wird die ganze Sache nur vor dem theologischen Hintergrund einer göttlichen Seele in uns, die wir nicht zerstören dürfen, da sie uns nicht gehört. Wie man das formuliert, ist doch Wurscht.

Deine Skepsis halte ich also für mehr als berechtigt. Das Engagement sollte man lieber an den Tag legen, wo es um Mord um Totschlag geht.

Mit freundlichen Grüßen
R.S. fröhlich
J*St*
@ kasimir,

der Widerspruch ist nur konstruiert. Das wir ein Recht auf Leben haben und sogar einen Überlebenstrieb, nötigt uns noch lange nicht die moralische Pflicht zur Selbsterhaltung auf. Gruß JSM
Rhetorix
Wo hat Kant das denn geschrieben?
eliskases
Zitat:
Original von Kasimir

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist gemäß dem KI Selbstmord und Beihilfe dazu ausgeschlossen, weil sich ein Widerspruch aus der Tugendpflicht zur Selbsterhaltung und der Autonomie/Selbstbestimmung/Freiheit ergibt. Ich frage mich nun aber, in wie weit hier wirklich ein Widerspruch vorliegt oder er nur konstruiert ist. Wenn ein Individuum über sein Leben bestimmen möchte, geht es doch nicht um allgemeingültige Maximen, sondern einzig und allein um sein Leben?
Wer kann dazu was sagen?

Macht Kant nicht einen Ebenenfehler, weil er das gleiche Wort (Willkür) in unterschiedlichen Kontexten benutzt? Wenn er behauptet "Die Macht seine Willkür( die Entscheidungsfreiheit des Individuums) selbst zu zerstören, widerstreitet (widerspricht) der freien Willkür selbst (als Ideal); wenn die Freiheit die Bedingung des Lebens ist, so kann sie nicht dazu dienen, das Leben aufzuheben, denn sonst zerstört und hebt sie sich selbst auf."(VE)

Im ersten Teil dieser Argumentation wird von persönlicher Handlungsfreiheit gesprochen. Zu dieser gehört natürlich auch die Möglichkeit diese durch den Tod zu beenden. Dann setzt er "Freiheit sei die Bedingung des Lebens", was leicht zu widerlegen ist. Und die Freiheit als Ideal wird natürlich nicht dadurch aufgehoben, dass ein einzelnes Individuum sich dafür entscheidet sein Leben zu beenden. Die Argumentation Kants in dem Zitat scheint mir mehr als düftig und nicht nachvollziehbar.

Was meint ihr dazu?


Nach Kant bedeutet "Freiheit" nichts anderes, als die Freiheit sich dem vernünftigen Sittengesetz (= kategorischer Imperativ) zu unterwerfen. Freiheit ist also die freiwllige Einschränkung dieser Freiheit durch das moralische Vernunftgesetz (das, weil es rein vernünftig ist, zwingenden, also kategorischen Charakter hat).

Der kategorische Imperativ ist zwar vernünftig-zwingend, aber der Mensch muss sich natürlich trotzdem nicht an ihn halten (d.h. sich so verhalten, wie es der kategorische Imperativ fordert).
Er erkennt das Sittengesetz, also den kategorischen Imperativ in seinen fünf möglichen Formulierungen, als vernünftig. Er erkennt diese Vernünftigkeit auch als logisch zwingend (wie mathematisch wahre Aussagen auch). Doch damit das Sittengesetz sozusagen wirksam werden kann, muss sich der Mensch der Vernünftigkeit in einem freiwilligen Akt unterwerfen. In diesem Sinne ist allein der Mensch absolut frei, - im Gegensatz zum Tier.

Der Mensch ist absolut frei, weil er seine Freiheit freiwillig einschränken kann. Er wird in seinem Verhalten zwar auch durch seine Sinnlichkeit geleitet, aber sinnliche Reize bestimmen sein Verhalten nicht vollständig, wie es beim Tier der Fall ist.
Auch ein Tier ist in gewisser Weise frei. Aber diese seine Freiheit, z.B. sich zu einem bestimmten Ort in Bewegung setzen zu können, ist durch seine Sinnlichkeit ganz und gar bestimmt.

Stellt man einem hungrigen Hund einen Napf mit Fressen hin, dann wird sich der Hund zu dem Napf bewegen und fressen. Dass er sich überhaupt zu dem Napf bewegen kann, ist seiner Freiheit oder besser: seinem "arbitrium brutum" geschuldet. Diese Fähigkeit des "willkürlichen" Verhaltens - ausgelöst durch die Sinnlichkeit des Wesens - unterscheidet das Lebendige vom Toten (von den toten Dingen). Der Hund will zum Fressen oder zum Weibchen. Es liegt dem Verhalten also ein Wollen und in gewisser Weise auch eine Entscheidung, sich in Bewegung zu setzen, zugrunde.

Der Hund hat allerdings nicht die Freiheit, nicht zu dem Napf zu laufen und zu fressen. Hier stößt seine Freiheit an eine Grenze. Diese Grenze ist seine Sinnlichkeit, die sein Verhalten vollständig bestimmt (er riecht das Futter und bewegt sich dorthin; vielleicht läuft er noch dreimal um den Napf herum und schnuppert, bevor er zu Fressen beginnt; damit hat sichs dann aber schon mit seiner Freiheit).

Ein hungriger Mensch hat ebenfalls die Freiheit, zum Teller zu laufen und zu essen. Darüberhinaus hat er aber die Freiheit (arbitrium liberum), auch nicht zu dem Teller zu gehen und zu essen, weil ihm das Essen oder derjenige, der ihm den Teller hinstellt, unter Umständen nicht passt. Er hat sogar die Freiheit in Hungerstreit zu treten und zu verhungern, z.B. weil es eine Maxime seines Wollens ist, Vegetarier zu sein und das Fleisch auf dem Teller nicht zu essen und eben lieber zu verhungern.

Zitat:
"Die Willkür, die durch reine Vernunft bestimmt werden kann, heißt die freie Willkür. Die, welche nur durch Neigung (sinnlichen Antrieb, Stimulus) bestimmbar ist, würde tierische Willkür (arbitrium brutum) sein. Die menschliche Willkür (arbitrium liberum) ist dagegen eine solche, welche durch Antriebe zwar affiziert, aber nicht bestimmt wird, ...


Allein der Mensch kann sich selbst töten. Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Tier und Mensch.

Was bedeutet es aber, nach Kant, wenn ein Mensch sich selbst tötet? Was bedeutet es, wenn Kant schreibt, die "Freiheit sei die Bedingung des Lebens und deshalb kann sie nicht dazu dienen, diese zu zerstören"?

Zitat:
... wenn die Freiheit die Bedingung des Lebens ist, so kann sie nicht dazu dienen, das Leben aufzuheben, denn sonst zerstört und hebt sie sich selbst auf."


Unter "Leben versteht Kant Folgendes:

Zitat:
Leben heißt das Vermögen einer Substanz, sich aus einem inneren Prinzip zum Handeln, einer endlichen Substanz sich zur Veränderung, und einer materiellen Substanz sich zur Bewegung oder Ruhe, als Veränderung ihres Zustandes, zu bestimmen."


Wenn die höchste Freiheit des Menschen darin besteht, sich einem vernünftigen "Prinzip zum Handeln" freiwillig unterwerfen zu können, welches seine absolute Freiheit gerade einschränkt (= das Sittengesetz), dann kann die Maxime eines Handelns, welches diese Freiheit gerade zerstört (= z.B. als Maxime: "Wenn es mir schlecht geht, darf ich mich töten"), offenkundig weder vernünftig, noch ein Ausdruck dieser absoluten Freiheit sein.

Sich selbst töten zu dürfen (verstanden als moralische akzeptable Tat) ist zwar ein Ausdruck menschlicher Freiheit, aber sie ist kein Ausdruck seiner absoluten Freiheit, denn seine absolute Freiheit (und Moralität) besteht darin, seine prinzipielle Freiheit einzuschränken und sich dem moralischen Vernunftgestez zu unterwerfen. Die Bedingung dieser Freiheit und damit des menschlichen Lebens zu zerstören, kann mithin nicht vernünftig sein. Ist die Handlungsmaxime des "Sich-Selbst-Töten-Dürfens" aber nicht vernünftig, schränkt das Subjekt seine Freiheit in diesem Falle nicht freiwillig ein, sondern folgt bloß seiner Willkür und seiner Sinnlichkeit (die ihm vermittelt, dass es ihm so dreckig geht, dass es sich töten möchte).

Zu meinen, sich selbst töten zu dürfen, sei moralisch und ein Zeichen der absoluten Freiheit des Menschen, ist also nach Kant ein Trugschluss. Absolut frei und moralisch ist der Mensch nur dann, wenn er sich freiwillig die Freiheit sich selbst töten zu können, nimmt.

Sich selbst nicht zu töten, obwohl man es kann und sich stattdessen freiwillig dem vernünftigen Sittengesetz zu unterwerfen, ist nach Kant die höchste Freiheit des Menschen und seine Verpflichtung. Es ist seine Pflicht, sich nicht selbst zu töten, weil er dadurch letztlich unfrei und unvernünftig wäre.