Jörg
Drei Fragen stellte Kant in seiner „Kritik der reinen Vernunft“ und diese Fragen gelten seither als die Grundfragen der Philosophie. Von ihnen geht eine scheinbare Evidenz aus, die sich aus ihrer aphoristischen Kraft ergibt. Solche Sätze sind wie schwarze Löcher, ziehen alles an, entwickeln eine Zwangsläufigkeit, aus der man kaum entrinnen kann.
Ein Wort-Spiel
Schaut man sich diese drei Fragen einmal formal an, fällt auf, dass drei Hilfsverben mit drei Verben, die menschliche Aktivität beschreiben, kombinieren. Ist die konkrete Kombination zwangsläufig? Keineswegs. Im täglichen Sprachgebrauch begegnen wir ganz anderen Varianten. Die gegenwärtig häufigste ist vielleicht: Was kann ich tun? auch wenn sie aus Tradition in der Kantischen Verkleidung daherkommt. Ich kann aber ebenso fragen, was ich wissen soll, was ich wissen darf, was ich hoffen kann usw. Haben die Kant’schen Fragen irgendeinen offensichtlichen Vorrang gegenüber diesen neu gebildeten Varianten? Offenbar nicht.
Schauen wir uns die Termini an, die in diesen Fragen verwendet werden:
Dürfen
Was wir „dürfen“ ist all das, was wir tun können, ohne Sanktionen von anderen befürchten zu müssen. So gesehen ist die Kant’sche Frage „Was darf ich hoffen?“ heute leer: Hoffen, lautet die vielleicht zynische Antwort, darfst du alles, Hoffnungen werden nicht sanktioniert, so abwegig die Hoffnung auch sein mag.
Anders sieht es mit dem Wissen und dem Dürfen aus. Was darf ich wissen? Diese Frage stellt sich der Kranke, wenn er mit seinem Arzt spricht, ebenso wie der Bürger, der über die Aktivitäten der Geheimdienste rätselt. Es scheint eine ethische Frage zu sein, obwohl sie mit der Kantischen Ethischen Grundfrage weder das Sollen noch das Tun gemeinsam hat.
Was darf ich tun? das ist die Frage nach der individuellen Freiheit, mithin vielleicht die zentrale Frage der gesellschaftlichen Gegenwart. Es ist die Frage nach der Notwendigkeit der Überwindung von Unfreiheit ebenso wie die nach den Grenzen des freien Handelns, die durch die anderen neben mir und nach mir bestimmt sind.
Im Gegensatz zu Kant sind die ethischen Fragen also heute nicht die „sollen“-Fragen, sondern die „dürfen“-Fragen.
Können
Mit „Können“ bezeichnen wir unser individuelles Vermögen, unsere Fähigkeit zu etwas. Wiederum lohnt es sich, dieses nicht nur hinsichtlich des „Wissens“, wie Kant es tat, sondern auch hinsichtlich des „Tuns“ und des „Hoffens“ zu betrachten.
Die Kant’sche Frage „Was kann ich wissen?“ ist von vielen Philosophen inzwischen negativ beantwortet worden: Nichts. Wer die Frage nicht negativ beantwortet, verfängt sich bald im Gestrüpp der Begriffe Gewissheit, Glauben, Annehmen, für evident oder richtig oder erwiesen halten. Will man an einer positiven Antwort auf diese Frage festhalten, verschwimmt der Begriff des Wissens im Nebulösen. Natürlich kann man mit Kant bei der Untersuchung der synthetischen Urteile a-prioi und ihrer Geschwister verweilen, für die erkenntnistheoretischen Fragen der Geltung wissenschaftlicher Urteile gewinnt man daraus jedoch nichts.
Interessanter wird es, wenn wir das „Können“ mit dem „Tun“ und dem „Hoffen“ kombinieren. Denn auch wenn unser Vermögen, etwas zu wissen, begrenzt oder verschwindent gering sein mag, so ist unser Vermögen, etwas zu tun, zu handeln, offenbar gewaltig. Die Rede vom Handeln ist dabei sicherlich genauer zu analysieren, und je nach dem, ob wir Handeln als erfolgreiche, geglückte menschliche Tätigkeit oder nur als zielorientierte Verändern der Wirklichkeit fassen, wird die Frage, was ich tun kann, unterschiedlich beantwortet werden.
Bin ich in der Lage, etwas zu hoffen? Unter welchen Bedingungen? Mit welcher Rechtfertigung? Diese Fragen stellen sich, wenn wir die Frage „Was kann ich hoffen?“ als Frage nach der Fähigkeit, zu hoffen, stellen.
Sollen
Bleibt das Sollen, die normative Frage. Kant fragte: Was soll ich tun? und wir könnten ergänzen Was soll ich hoffen? und Was soll ich wissen?
Diese Fragen muten seltsam diffus an. Das Sollen, als normativer Anspruch von allen gegenüber einem jeden verstanden, mus zunächst völlig neu bestimmt werden, bevor wir uns an die Einzelfragen machen können. Gibt es überhaupt eine Rechtfertigung des Sollens, über die implizite Rechtfertigung durch das Nicht-Dürfen und das Nicht-Können hinaus?
Dieser Text enthält nicht nur mehr Fragen als Antworten oder Behauptungen. Das ist sicherlich für einen Befreiungsentwurf auch in Ordnung. Ich hoffe, Kant hätte seine Freude daran, er würde diesen kleinen Versuch vielleicht als „Aufbruch aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit“ lesen, eine Unmündigkeit, in die man sich durch das festhalten an den drei Fragen, in denen sich zwar das ganze Interesse Kants vereinigt, aber nicht das meine.
| Zitat: |
| Alles Interesse meiner Vernunft (das spekulative sowohl, als das praktische) vereinigt sich in folgenden drei Fragen: 1. Was kann ich wissen? 2. Was soll ich tun? 3. Was darf ich hoffen? |
Ein Wort-Spiel
Schaut man sich diese drei Fragen einmal formal an, fällt auf, dass drei Hilfsverben mit drei Verben, die menschliche Aktivität beschreiben, kombinieren. Ist die konkrete Kombination zwangsläufig? Keineswegs. Im täglichen Sprachgebrauch begegnen wir ganz anderen Varianten. Die gegenwärtig häufigste ist vielleicht: Was kann ich tun? auch wenn sie aus Tradition in der Kantischen Verkleidung daherkommt. Ich kann aber ebenso fragen, was ich wissen soll, was ich wissen darf, was ich hoffen kann usw. Haben die Kant’schen Fragen irgendeinen offensichtlichen Vorrang gegenüber diesen neu gebildeten Varianten? Offenbar nicht.
Schauen wir uns die Termini an, die in diesen Fragen verwendet werden:
Dürfen
Was wir „dürfen“ ist all das, was wir tun können, ohne Sanktionen von anderen befürchten zu müssen. So gesehen ist die Kant’sche Frage „Was darf ich hoffen?“ heute leer: Hoffen, lautet die vielleicht zynische Antwort, darfst du alles, Hoffnungen werden nicht sanktioniert, so abwegig die Hoffnung auch sein mag.
Anders sieht es mit dem Wissen und dem Dürfen aus. Was darf ich wissen? Diese Frage stellt sich der Kranke, wenn er mit seinem Arzt spricht, ebenso wie der Bürger, der über die Aktivitäten der Geheimdienste rätselt. Es scheint eine ethische Frage zu sein, obwohl sie mit der Kantischen Ethischen Grundfrage weder das Sollen noch das Tun gemeinsam hat.
Was darf ich tun? das ist die Frage nach der individuellen Freiheit, mithin vielleicht die zentrale Frage der gesellschaftlichen Gegenwart. Es ist die Frage nach der Notwendigkeit der Überwindung von Unfreiheit ebenso wie die nach den Grenzen des freien Handelns, die durch die anderen neben mir und nach mir bestimmt sind.
Im Gegensatz zu Kant sind die ethischen Fragen also heute nicht die „sollen“-Fragen, sondern die „dürfen“-Fragen.
Können
Mit „Können“ bezeichnen wir unser individuelles Vermögen, unsere Fähigkeit zu etwas. Wiederum lohnt es sich, dieses nicht nur hinsichtlich des „Wissens“, wie Kant es tat, sondern auch hinsichtlich des „Tuns“ und des „Hoffens“ zu betrachten.
Die Kant’sche Frage „Was kann ich wissen?“ ist von vielen Philosophen inzwischen negativ beantwortet worden: Nichts. Wer die Frage nicht negativ beantwortet, verfängt sich bald im Gestrüpp der Begriffe Gewissheit, Glauben, Annehmen, für evident oder richtig oder erwiesen halten. Will man an einer positiven Antwort auf diese Frage festhalten, verschwimmt der Begriff des Wissens im Nebulösen. Natürlich kann man mit Kant bei der Untersuchung der synthetischen Urteile a-prioi und ihrer Geschwister verweilen, für die erkenntnistheoretischen Fragen der Geltung wissenschaftlicher Urteile gewinnt man daraus jedoch nichts.
Interessanter wird es, wenn wir das „Können“ mit dem „Tun“ und dem „Hoffen“ kombinieren. Denn auch wenn unser Vermögen, etwas zu wissen, begrenzt oder verschwindent gering sein mag, so ist unser Vermögen, etwas zu tun, zu handeln, offenbar gewaltig. Die Rede vom Handeln ist dabei sicherlich genauer zu analysieren, und je nach dem, ob wir Handeln als erfolgreiche, geglückte menschliche Tätigkeit oder nur als zielorientierte Verändern der Wirklichkeit fassen, wird die Frage, was ich tun kann, unterschiedlich beantwortet werden.
Bin ich in der Lage, etwas zu hoffen? Unter welchen Bedingungen? Mit welcher Rechtfertigung? Diese Fragen stellen sich, wenn wir die Frage „Was kann ich hoffen?“ als Frage nach der Fähigkeit, zu hoffen, stellen.
Sollen
Bleibt das Sollen, die normative Frage. Kant fragte: Was soll ich tun? und wir könnten ergänzen Was soll ich hoffen? und Was soll ich wissen?
Diese Fragen muten seltsam diffus an. Das Sollen, als normativer Anspruch von allen gegenüber einem jeden verstanden, mus zunächst völlig neu bestimmt werden, bevor wir uns an die Einzelfragen machen können. Gibt es überhaupt eine Rechtfertigung des Sollens, über die implizite Rechtfertigung durch das Nicht-Dürfen und das Nicht-Können hinaus?
Dieser Text enthält nicht nur mehr Fragen als Antworten oder Behauptungen. Das ist sicherlich für einen Befreiungsentwurf auch in Ordnung. Ich hoffe, Kant hätte seine Freude daran, er würde diesen kleinen Versuch vielleicht als „Aufbruch aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit“ lesen, eine Unmündigkeit, in die man sich durch das festhalten an den drei Fragen, in denen sich zwar das ganze Interesse Kants vereinigt, aber nicht das meine.
: Ich finde den Ansatz ziemlich intelligent, darauf muss man erst kommen. Aber ich denke, dass hier nicht funktioniert um Kant zu kritsieren.