Wie viel Staat braucht jeder von euch?

Christina
Wie viel Staat braucht eigentlich ein Individuum?
Wie beantwortete das neue Staatsmodell der Aufklärung diese Frage?
danke =P
Schatzmeister
Ein Individuum braucht gar keinen Staat. Zwei brauchen dann einen.

Was bitte ist das neue Staatsmodell der Aufklärung?

Schatzmeister
Christina
also damit meine ich diese staatsformen

kontraktualistische und funktionalistische Staatsmodelle (Hobbes, Rousseau, Hume),
der tolerante Staat (Spinoza, Locke, Pufendorf, Friedrich II.),
die Idee der Zivilgesellschaft (A. Smith, Kant, Hegel),
Ständestaat und Nationalstaat (Mirabeau, Fichte, Hardenberg)

leider reicht mein vorwissen über die meisten aufgelisteten philosophen nicht aus genau sagen zukönnen was für besonderheiten die staasformen haben
Cosmo
Zitat:
Original von Christina
Wie viel Staat braucht eigentlich ein Individuum?

Damit das Individuum auch eines bleiben / sein kann, sollte sich der Staat so weit wie irgend möglich aus einer Bevormundung heraus halten. Also lautet die Formel so viel Staat wie nötig, so wenig wie möglich.
Erik van Thom
Die Buerger eines Staates muessen das Gefuhl von Sicherheit haben, und dass sie ihre eigenen Leben planen und auf sie Einfluss haben koennen.
Und dass sie ueberhaupt normale Leben fuehren koennen, und nicht in staendiger Furcht davor leben muessen, von aeusserem oder innerem Terror danieder gemacht zu werden.
Ein Staat hat die Sicherheit und potentielle Entfaltung des Individuums zu gewaehrleisten, und staendig danach zu streben.
In dem Masse, in dem er das tut, in demselben Masse wird er gebraucht.
Tarvoc
Zitat:
Original von Schatzmeister
Ein Individuum braucht gar keinen Staat. Zwei brauchen dann einen.

Zwei Leute brauchen in der Regel noch keinen Staat und zwei Leute machen in der Regel noch keinen Staat.
Gil Gamesh
Zitat:
Original von Tarvoc
Zitat:
Original von Schatzmeister
Ein Individuum braucht gar keinen Staat. Zwei brauchen dann einen.

Zwei Leute brauchen in der Regel noch keinen Staat und zwei Leute machen in der Regel noch keinen Staat.


Genau. Welchen Grund(!) dafür sollten sie auch haben.
Christina
vielen dank für eure hilfe
Nylen
Erstmal soll der Staat schützen. Für einen Liberalen wie mich, soll er meine Freiheit schützen. Zur Freiheit gehören aber die Anwesenheit von Entfaltungsmöglichkeiten. Deshalb reicht ein reiner Nachtwächterstaat nicht aus. Der Staat muss ein soziales Sicherheitsnetz bieten, meiner Meinung nach.

So gesehen kann ich nicht völlig unzufrieden sein mit unserem Land, aber wohl z.B. mit den USA, die ihr soziales Netz vernachlässigen.
Shamatic
@Cosmo:
Wie kann man heraus finden, "wie viel" Staat nötig ist ? Ist es denn nicht auch so, dass diese Redeweise ("wie viel Staat") nur die Angriffsfläche staatlicher Instrumente meint, die gegen bestimmte Individuen oder Sphären gerichtet sind ? Du setzt also den "Staat" in jedem Falle voraus. Verhandelbar wird dann nur noch die Frage nach den Regulationsmöglichkeiten des Staates.

Es ist doch genau so, wie in den verzerrten Debatten, in denen die "Wirtschaft" dem "Staat" gegenüber gestellt wird. Da taucht dann auch immer die Frage auf: Wie viel "Staat" braucht der "Markt" bzw. die "Wirtschaft" ? Aber in Wirklichkeit wird dabei der "Staat" als gesellschaftliches Organisationsprinzip niemals und nie angetastet. Es geht dabei immer nur um die konkreten Einflussmöglichkeiten der gesellschaftlichen Sphären, also um die Kräfteverhältnisse der Gesellschaft. Nur wird dieser Sachverhalt von der verfälschten Sprechweise verschleiert, so als könnte es etwas wie 3/4 Staat geben.

Der "Staat" steht nicht anderen gesellschaftlichen Bereichen gegenüber (d.h. auf einer Ebene), sondern bildet die Konstitutionsbedingung der sozialen Sphären überhaupt. In gewissem Sinne geht der "Staat" also voraus.
Phönix
Zitat:
Original von Shamatic
@Cosmo:
Wie kann man heraus finden, "wie viel" Staat nötig ist ? Ist es denn nicht auch so, dass diese Redeweise ("wie viel Staat") nur die Angriffsfläche staatlicher Instrumente meint, die gegen bestimmte Individuen oder Sphären gerichtet sind ? Du setzt also den "Staat" in jedem Falle voraus. Verhandelbar wird dann nur noch die Frage nach den Regulationsmöglichkeiten des Staates.

Nur wird dieser Sachverhalt von der verfälschten Sprechweise verschleiert, so als könnte es etwas wie 3/4 Staat geben.

Der "Staat" steht nicht anderen gesellschaftlichen Bereichen gegenüber (d.h. auf einer Ebene), sondern bildet die Konstitutionsbedingung der sozialen Sphären überhaupt. In gewissem Sinne geht der "Staat" also voraus.

Durchaus richtig, aber wie du sagst, ist es nur eine Redwendung und meint nur, wie viel wir von einer n Institution abhängig sind und wo wir sie nicht wollen.
Der Staat wird dabei natürlich nicht angetastet, ich sehe auch kein Grund wieso. Der Staat ist allgegenwärtig, drum fragt man ja "wie viel" und nicht "ob".
Zitat:
Nur wird dieser Sachverhalt von der verfälschten Sprechweise verschleiert, so als könnte es etwas wie 3/4 Staat geben.

Man kann es so nicht messen, aber man kann sagen: Hier brauchen wir den Staat und hier nicht. Die Redewendung verschleiert eig nichts, da es nur eine Redewendung ist und daher gar nichts genau darstellen will.

Zum Topic:
Ich denke man braucht Staat für die öffentliche Ordnung und für die Sicherheit der eigenen Freiheit und damit auch zur Durchsetzung der Justiz, wie wir sie kennen.

@Nylen
Zitat:
Der Staat muss ein soziales Sicherheitsnetz bieten, meiner Meinung nach.

Krankenversicherungen und Co. sind wie der Namen schon sagt, Sozialversicherungen, also gesellschaftlich und nicht staatlich.

Eig kann man doch im Gesetzbuch nachlesen, wie viel Staat wir brauchen? Da steht es doch schön formuliert wozu man den Staat braucht und wo er sein darf?
Christina
Zitat:
Original von Shamatic
@Cosmo:
Wie kann man heraus finden, "wie viel" Staat nötig ist ? Ist es denn nicht auch so, dass diese Redeweise ("wie viel Staat") nur die Angriffsfläche staatlicher Instrumente meint, die gegen bestimmte Individuen oder Sphären gerichtet sind ? [...]

meinst du damit, wie viel staat verträgt ein individuum oder wie groß das instrumentarium sein muss?
Nylen
Zitat:
also gesellschaftlich und nicht staatlich


Kann dir nicht folgen. Denke liegt daran das wir hier Begriffe verschieden verwenden. Staat ist die Form der Gesellschaft.

Hääte auch schreiben können, die Gesellschaft muss meine Freiheit schützen etc.

Wir könnten uns auch in Clans oder Stämmen organisieren. Staat ist eben unsere Organisationsform.
Cosmo
Zitat:
Original von Shamatic
@Cosmo:
Wie kann man heraus finden, "wie viel" Staat nötig ist ?

Zu viel Staat ist dann erreicht, wenn die Leute maulen und aufbegehren.
Aurom
...oder sich nicht mehr trauen, zu maulen und aufzubegehren... nunja
Erik van Thom
Stimmt, in Nordkorea sollen die Leute total happy sein mit ihrem Staat, keiner mault rum! großes Grinsen
Schatzmeister
Zitat:
Original von Tarvoc
Zitat:
Original von Schatzmeister
Ein Individuum braucht gar keinen Staat. Zwei brauchen dann einen.


Zwei Leute brauchen in der Regel noch keinen Staat und zwei Leute machen in der Regel noch keinen Staat.


Will sagen: Ein Staat ist erst einmal nichts anders als ein Gesellschaftsvertrag. Für letzteres braucht man wenigstens zwei Leute. Ich finde die Analogie daher passend.

Wir sprechen schließlich selbst Liechtenstein nicht den Staatsstatus ab, nur weil es kaum größer als eine Kleinstadt ist.

Schatzmeister
Tarvoc
Zitat:
Original von Schatzmeister
Will sagen: Ein Staat ist erst einmal nichts anders als ein Gesellschaftsvertrag.

Ich hab' nichts unterzeichnet!
Nylen
Auch sonst bin ich zu nichts je direkt befragt worden oder hätte in irgendwas eingewilligt.
Cosmo
Zitat:
Original von Aurom
...oder sich nicht mehr trauen, zu maulen und aufzubegehren... nunja


Zitat:
Solange ein Volk gezwungen wird zu gehorchen, so tut es wohl, wenn es gehorcht; sobald es sein Joch abzuschütteln imstande ist, so tut es noch besser, wenn es dasselbe von sich wirft, denn sobald es seine Freiheit durch dasselbe Recht wiedererlangt, das sie ihm geraubt hat, so ist es entweder befugt, sie wieder zurückzunehmen, oder man hat sie ihm unbefugterweise entrissen.
[Rousseau: Der Gesellschaftsvertrag S. 34)]