teado
Meines Wissens nach ist ein Staat erst dann gegeben wenn ihm eine Grundordnung, also eine Verfassung vorliegt, welche das Zusammenleben eines Staatsvolkes vorgibt, den Geltungsbereich enthält, etc.
Das heißt man bräuchte zuerst eine Verfassung in der die Herrschaftsform festgelegt wird, um ein Souverän zu haben welches eine Verfassung beschließen kann, die wiederum die Herrschaftsform festlegt in der es ein Souverän gibt, welches... das ist doch eine Endlosschleife! Ein Teufelskreis nachdem doch nie ein Staat entstehen kann, oder?
Vor allem: Wie ist dies bei anderen Staaten gelöst?
Ich habe auch gehört das ein Souverän das Recht hat ein anderes Souverän zu ernennen, weswegen es einen Staat gibt dessen Souverän und Staatsoberhaupt Jesus Christus ist. Leider weis ich den Namen nicht mehr
Demnach bräuchte man aber ein Souverän welches den Anfang gemacht hat, selbst dieses hätte von einem Souverän davor erwählt werden müssen... auch wieder ein Teufelskreis!
(Zum 3. Punkt: Ich weiß dass, das Grundgesetz keine Verfassung ist; Dies soll aber BITTE nicht Bestandteil dieser Diskussion werden. Der Auszug aus dem Grundgesetz soll lediglich als Beispiel dienen)
EDIT:
Wenn ich das richtig verstehe, ist das Souverän das einzige Staatsorgan was selber unabhängig von der Verfassung ist, da es als höchstes Staatsorgan sich selbst frei sprechen kann.
Heißt dass, das deutsche Volk hat Narrenfreiheit und kann tun und lassen was es will? Es ist doch immerhin der Souverän, oder nicht?
- Diese Verfassung kann aber nur ein Souverän festlegen, kein anderer ist dazu fähig oder von rechtswegen her bekräftigt als das Souverän (ausgenommen vielleicht ein Suzerän, das weiß ich leider nicht).
- Das Souverän wiederum wird aber erst von der Herrschaftsform bestimmt, z.B. in einer Diktatur ist das der Diktator und in einer Demokratie das Volk.
- Nun wird die Herrschaftsform aber erst in der Verfassung definiert: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer. Bundesstaat“. GG
Das heißt man bräuchte zuerst eine Verfassung in der die Herrschaftsform festgelegt wird, um ein Souverän zu haben welches eine Verfassung beschließen kann, die wiederum die Herrschaftsform festlegt in der es ein Souverän gibt, welches... das ist doch eine Endlosschleife! Ein Teufelskreis nachdem doch nie ein Staat entstehen kann, oder?
Vor allem: Wie ist dies bei anderen Staaten gelöst?
Ich habe auch gehört das ein Souverän das Recht hat ein anderes Souverän zu ernennen, weswegen es einen Staat gibt dessen Souverän und Staatsoberhaupt Jesus Christus ist. Leider weis ich den Namen nicht mehr
Demnach bräuchte man aber ein Souverän welches den Anfang gemacht hat, selbst dieses hätte von einem Souverän davor erwählt werden müssen... auch wieder ein Teufelskreis!
(Zum 3. Punkt: Ich weiß dass, das Grundgesetz keine Verfassung ist; Dies soll aber BITTE nicht Bestandteil dieser Diskussion werden. Der Auszug aus dem Grundgesetz soll lediglich als Beispiel dienen)
EDIT:
Wenn ich das richtig verstehe, ist das Souverän das einzige Staatsorgan was selber unabhängig von der Verfassung ist, da es als höchstes Staatsorgan sich selbst frei sprechen kann.
Heißt dass, das deutsche Volk hat Narrenfreiheit und kann tun und lassen was es will? Es ist doch immerhin der Souverän, oder nicht?
Du hast allerdings sehr Recht, wenn du darauf hinweist, dass dieses autonome Subjekt eben tatsächlich nur gedacht ist. In der Welt findest du sowas nicht vor. Und mit den Subjekten, die du vorfindest, kannst du nicht erst einen Gesellschaftsvertrag machen, weil sie immer schon (sic!) aus gesellschaftlichen Kontexten kommen. Das ist ja sozusagen die Grund-Aussage der marxistischen Kritik am Kontraktualismus - und was auch immer man vom Marxismus ansonsten halten mag, um diesen Punkt kommt man in keinem Falle herum. Selbst wenn man John Rawls heißt.