Gil Gamesh
Eine inhaltliche Vorbemerkung zum Verständnis des bürgerlichen Staates aus der Geschichte: natürlich hat sich der Staat, wie er heute seine Dinge verrichtet, entwickelt, aber was er heute ist, was er heute tut, dazu brauch ich die Geschichte nicht zu bemühen, die wissenschaftliche Ableitung wird innerhalb des Gegenstandes geführt. Alle seine Maßnahmen haben ihren Zweck, oder eben „Unterzwecke“, die ihre Wirkungen auf die Bürger haben. Aus den Reibungen zwischen Staat und Bürger lassen sich Rückschlüsse auf den Grund des Staates ziehen, aus dem sich wiederum seine Maßnahmen mit Notwendigkeit ergeben. Dennoch will ich am Ende ein paar Dinge zur Historie gesagt haben und auch auf „Missverständnisse“ und „Irrtümer“ aus der linken Politologie zur dieser Sache eingehen, die den Staat nämlich für eine Errungenschaft hält, der man sich aber nicht anschließen sollte, wenn man Marx’ Kritik am Kapitalismus teilt.
Teil 1: Der bürgerliche Staat:
Der Staat ist das Erste - historisch und praktisch. Der Staat richtet die Verhältnisse ein, er erzwingt sie. Das, was Privateigentum im Hegelschen Sinne ist, benötigt nämlich eine Gewalt, die dieses Eigentum stiftet, also quasi sagt „Ja, das, worauf du Anspruch erhebst, gehört dir auch und den anderen nicht!“. Sie definiert durch ihre Gewalt die Menschen als Besitzer und Nichtbesitzer. Selbstverständlich ist der heutige bürgerliche Staat ein Gewordener, harmlos formuliert. Historisch gesehen, gab es aber immer eine Form politischer Herrschaft. Frühere Formen des Besitzes wurden langsam in Privateigentum verwandelt, was nur durch eine „höhere“ Macht gewährleistet werden konnte, die potent genug war ein ausschließliches Verfügungsrecht über Gegenstände auszusprechen und auch durchzusetzen. Was hat historisch noch stattgefunden? Der moderne, bürgerliche Staat ist ein Produkt von Kämpfen. Terrorismus ist die Grundlage jeder Verfassung. Er hat sich über die Gesellschaft abgetrennt, er ist selbstständiges, handelndes Subjekt geworden und hat sich zum Aufpasser über die Klassen entwickelt. Früher war er Verbündeter der Eigentümer, heute ist er nur noch Parteigänger des Erfolges der Unternehmer. Es hat also eine Trennung von Staat und Konkurrenz stattgefunden, eine Trennung von politischer Macht und ökonomischer Macht. Er handelt praktisch abstrakt, also souverän vom Volk. Und er verwaltet und überwacht nicht etwa Unterschiede sondern Gegensätze.
Und praktisch sieht das so aus: Das Eigentum, die Organisation des Privateigentums ist die erste gewaltsame Leistung des modernen, bürgerlichen Staates. Wie schon gesagt richtet er mit seiner „herrschaftlichen“ Gewalt die Verhältnisse ein.
Zunächst einmal, wenn man das Verhältnis von Staat und Gesellschaft betrachtet, so lässt sich d e r leicht ausmachen, d e r bestimmt und der, der sich bestimmen lässt: schon per Gewalt ist die politische Macht das freie Subjekt, dem die Gesellschaft Folge zu leisten hat. Daran tut auch das demokratische Prozedere keinen Abbruch, durch das auch nur die Funktionsträger dieser Gewalt durch die beherrschte Mehrheit bestimmt werden, welche aber diese Gewalt dann sehr bewusst handhaben im Sinne der Staatsräson, also alles daran setzen den Erfolg des Staates herbeizuregieren.
Worin besteht nun das Eigeninteresse des Staates grundsätzlich, einmal abgesehen von seinem bürgerlichen Inhalt? Er benutzt als politische Herrschaft seine Untergebenen zur Alimentierung der Machthaber und Bevollmächtigten sowie für die Ausweitung der Potenzen seiner Macht. Und das tut er in allen Produktionsweisen. Und genau von solchen Eigeninteressen haben sich vorkapitalistische Könige und Fürsten leiten lassen als sie den Reichtum der mittelalterlichen Kaufleute entdeckten und diejenigen förderten, die Geld abliefern konnten – die Naturalablieferungen der vom Feudalherren abhängigen Bauern waren für die Zwecke der Herrschenden nicht mehr vermögend genug; sehr gut beschrieben im ersten Band des Kapitals, im Kapitel über die „ursprünglich Akkumulation“. Dort zeigt Marx deutlich wie viel herrschaftliche Gewalt nötig war um die neue Form des Wirtschaftens in die alten Verhältnisse einzupflanzen (Vertreibung der Bauern von dem Land, das sie bebaut hatten, politische Zuordnung der Ländereien und übrigen Reichtümer an Eigentümer, durch Steuern eingeführter Zwang, das Leben über Geld abzuwickeln). Die Briten haben es vorgemacht und alle anderen abgeschaut, wie die neue Form des Wirtschaftens auch gegenüber den Ständen von oben durchgesetzt werden muss, um als Herrschaft noch etwas zu bedeuten. Und schaut euch die letzten realen Sozialisten an, wie die Herrschaften äußerst brutal den Kapitalismus von oben einführten, weil die alte Produktionsweise nicht genug Reichtum und Machtmittel abwarf. Richtig ist, dass niemand den Kapitalismus am Reißbrett geplant hat; und was da in Gang gesetzt wurde, damit hat auch keiner der vorkapitalistischen Herrschaften gerechnet, ändert aber nichts daran, dass es die politischen Regierungsgewalten sind, die sich um die gewaltsame Einrichtung ihres Ladens mühen, ebenso wenig wie Lobbyistentum, Klassenkämpfe, Konkurrenz im Inneren sowie mit auswärtigen Gewalten.
Habt ihr euch nicht auch schon mal überlegt, was bestimmte Sachen praktisch zum Privateigentum macht? Privateigentum ist ein Rechtsverhältnis. Ein Gewaltverhältnis. Ohne die gewaltsame Zuteilung der ausschließenden Verfügung über Eigentum würde kein Produkt zu Ware und Wert. Und ohne dauerhafte Kontrolle aller Untertanen, dass sie die Rechtsordnung einhalten, würde Privateigentum es nicht lange bleiben. Hier ist eindeutig der Gewaltcharakter des Werts festgelegt. Ein subjektlos herrschendes System müsste nicht polizeilich gesichert werden, weil die Gesellschaft ja sowieso im Sinne des Systems funktioniert. „Stummer Zwang der Verhältnisse“, ist Resultat durchgesetzter, anerkannter Gewalt und ihrer Eigentumsordnung.
Und Gewalt bleibt die Grundlage aller „Sachzwänge“, weil diese nur wirken, wenn das Eigentum unangetastet bleibt und damit Kapitalinteressen den Vorrang vor anderen Ansprüchen erhalten. Auch außerhalb der Sicherung der Rechts- und Eigentumsordnung wird der Staat tätig: er greift im Interesse des Wirtschaftswachstums in den Verlauf der Konkurrenz ein. Anders: Das Monopol der Kapitalisten auf den Gebrauch der gesellschaftlichen Arbeitskraft basiert auf der Garantie des Eigentums. Hiermit legt er den Erfolg der Nation in die Hände des Kapitals - abhängig von Geschäften und Konjunkturen, welche dereguliert, aber gesetzlich gesichert, in der freien Konkurrenz der privaten Unternehmer untereinander stattfinden. Pragmatisch leitet er aus dem Verlauf der Konkurrenz und den Bedürfnisses seiner kapitalistischen Gesellschaft seine Aufgaben ab: Bildung, Infrastruktur, Kredit, Sozialstaat..., von wegen „stumm“.
Die Verwirklichung von Freiheit und Gleichheit verdankt sich den ökonomischen Gegensätzen und ihr Zweck ist die durch den Staat erzwungene Aufrechterhaltung dieser Gegensätze. Dadurch, dass der Staat alle als Gleiche unterwirft wird das Fortbestehen der Klassen garantiert. Als Gleicher ist dem Bürger die Freiheit gewährt, entsprechend den ökonomischen Mittel, die sie haben oder nicht, gegen andere, denen das Gleiche gewährt ist unter Einhaltung der Gesetze, seinen Anteil am Reichtum zu sichern. In der Konkurrenz, in die sich der Bürger versetzt sieht, versucht jeder auf Kosten der anderen seinen Erfolg zu erzielen, von daher erscheint vom praktischen Standpunkt der Staat als überwachende Bedingung der freien Konkurrenz. Ihre ökonomischen Interessen macht die Menschen zu Staatsbürgern, weil sie es müssen, wollen sie als diese anerkannt sein.
Hier ist erst einmal Schluss. Zeit für Einwände, Ergänzungen, Widerspruch, Fragen...
Ich werde versuchen die wichtigsten Punkte aus euren Beiträgen in einer Sammelantwort zu bearbeiten. Das kann sich dann aber etwas hinziehen. Teil 2: "Der Staatsbürger" wird nachgeliefert, wenn ich wieder mehr Zeit habe.
Teil 1: Der bürgerliche Staat:
Der Staat ist das Erste - historisch und praktisch. Der Staat richtet die Verhältnisse ein, er erzwingt sie. Das, was Privateigentum im Hegelschen Sinne ist, benötigt nämlich eine Gewalt, die dieses Eigentum stiftet, also quasi sagt „Ja, das, worauf du Anspruch erhebst, gehört dir auch und den anderen nicht!“. Sie definiert durch ihre Gewalt die Menschen als Besitzer und Nichtbesitzer. Selbstverständlich ist der heutige bürgerliche Staat ein Gewordener, harmlos formuliert. Historisch gesehen, gab es aber immer eine Form politischer Herrschaft. Frühere Formen des Besitzes wurden langsam in Privateigentum verwandelt, was nur durch eine „höhere“ Macht gewährleistet werden konnte, die potent genug war ein ausschließliches Verfügungsrecht über Gegenstände auszusprechen und auch durchzusetzen. Was hat historisch noch stattgefunden? Der moderne, bürgerliche Staat ist ein Produkt von Kämpfen. Terrorismus ist die Grundlage jeder Verfassung. Er hat sich über die Gesellschaft abgetrennt, er ist selbstständiges, handelndes Subjekt geworden und hat sich zum Aufpasser über die Klassen entwickelt. Früher war er Verbündeter der Eigentümer, heute ist er nur noch Parteigänger des Erfolges der Unternehmer. Es hat also eine Trennung von Staat und Konkurrenz stattgefunden, eine Trennung von politischer Macht und ökonomischer Macht. Er handelt praktisch abstrakt, also souverän vom Volk. Und er verwaltet und überwacht nicht etwa Unterschiede sondern Gegensätze.
Und praktisch sieht das so aus: Das Eigentum, die Organisation des Privateigentums ist die erste gewaltsame Leistung des modernen, bürgerlichen Staates. Wie schon gesagt richtet er mit seiner „herrschaftlichen“ Gewalt die Verhältnisse ein.
Zunächst einmal, wenn man das Verhältnis von Staat und Gesellschaft betrachtet, so lässt sich d e r leicht ausmachen, d e r bestimmt und der, der sich bestimmen lässt: schon per Gewalt ist die politische Macht das freie Subjekt, dem die Gesellschaft Folge zu leisten hat. Daran tut auch das demokratische Prozedere keinen Abbruch, durch das auch nur die Funktionsträger dieser Gewalt durch die beherrschte Mehrheit bestimmt werden, welche aber diese Gewalt dann sehr bewusst handhaben im Sinne der Staatsräson, also alles daran setzen den Erfolg des Staates herbeizuregieren.
Worin besteht nun das Eigeninteresse des Staates grundsätzlich, einmal abgesehen von seinem bürgerlichen Inhalt? Er benutzt als politische Herrschaft seine Untergebenen zur Alimentierung der Machthaber und Bevollmächtigten sowie für die Ausweitung der Potenzen seiner Macht. Und das tut er in allen Produktionsweisen. Und genau von solchen Eigeninteressen haben sich vorkapitalistische Könige und Fürsten leiten lassen als sie den Reichtum der mittelalterlichen Kaufleute entdeckten und diejenigen förderten, die Geld abliefern konnten – die Naturalablieferungen der vom Feudalherren abhängigen Bauern waren für die Zwecke der Herrschenden nicht mehr vermögend genug; sehr gut beschrieben im ersten Band des Kapitals, im Kapitel über die „ursprünglich Akkumulation“. Dort zeigt Marx deutlich wie viel herrschaftliche Gewalt nötig war um die neue Form des Wirtschaftens in die alten Verhältnisse einzupflanzen (Vertreibung der Bauern von dem Land, das sie bebaut hatten, politische Zuordnung der Ländereien und übrigen Reichtümer an Eigentümer, durch Steuern eingeführter Zwang, das Leben über Geld abzuwickeln). Die Briten haben es vorgemacht und alle anderen abgeschaut, wie die neue Form des Wirtschaftens auch gegenüber den Ständen von oben durchgesetzt werden muss, um als Herrschaft noch etwas zu bedeuten. Und schaut euch die letzten realen Sozialisten an, wie die Herrschaften äußerst brutal den Kapitalismus von oben einführten, weil die alte Produktionsweise nicht genug Reichtum und Machtmittel abwarf. Richtig ist, dass niemand den Kapitalismus am Reißbrett geplant hat; und was da in Gang gesetzt wurde, damit hat auch keiner der vorkapitalistischen Herrschaften gerechnet, ändert aber nichts daran, dass es die politischen Regierungsgewalten sind, die sich um die gewaltsame Einrichtung ihres Ladens mühen, ebenso wenig wie Lobbyistentum, Klassenkämpfe, Konkurrenz im Inneren sowie mit auswärtigen Gewalten.
Habt ihr euch nicht auch schon mal überlegt, was bestimmte Sachen praktisch zum Privateigentum macht? Privateigentum ist ein Rechtsverhältnis. Ein Gewaltverhältnis. Ohne die gewaltsame Zuteilung der ausschließenden Verfügung über Eigentum würde kein Produkt zu Ware und Wert. Und ohne dauerhafte Kontrolle aller Untertanen, dass sie die Rechtsordnung einhalten, würde Privateigentum es nicht lange bleiben. Hier ist eindeutig der Gewaltcharakter des Werts festgelegt. Ein subjektlos herrschendes System müsste nicht polizeilich gesichert werden, weil die Gesellschaft ja sowieso im Sinne des Systems funktioniert. „Stummer Zwang der Verhältnisse“, ist Resultat durchgesetzter, anerkannter Gewalt und ihrer Eigentumsordnung.
Und Gewalt bleibt die Grundlage aller „Sachzwänge“, weil diese nur wirken, wenn das Eigentum unangetastet bleibt und damit Kapitalinteressen den Vorrang vor anderen Ansprüchen erhalten. Auch außerhalb der Sicherung der Rechts- und Eigentumsordnung wird der Staat tätig: er greift im Interesse des Wirtschaftswachstums in den Verlauf der Konkurrenz ein. Anders: Das Monopol der Kapitalisten auf den Gebrauch der gesellschaftlichen Arbeitskraft basiert auf der Garantie des Eigentums. Hiermit legt er den Erfolg der Nation in die Hände des Kapitals - abhängig von Geschäften und Konjunkturen, welche dereguliert, aber gesetzlich gesichert, in der freien Konkurrenz der privaten Unternehmer untereinander stattfinden. Pragmatisch leitet er aus dem Verlauf der Konkurrenz und den Bedürfnisses seiner kapitalistischen Gesellschaft seine Aufgaben ab: Bildung, Infrastruktur, Kredit, Sozialstaat..., von wegen „stumm“.
Die Verwirklichung von Freiheit und Gleichheit verdankt sich den ökonomischen Gegensätzen und ihr Zweck ist die durch den Staat erzwungene Aufrechterhaltung dieser Gegensätze. Dadurch, dass der Staat alle als Gleiche unterwirft wird das Fortbestehen der Klassen garantiert. Als Gleicher ist dem Bürger die Freiheit gewährt, entsprechend den ökonomischen Mittel, die sie haben oder nicht, gegen andere, denen das Gleiche gewährt ist unter Einhaltung der Gesetze, seinen Anteil am Reichtum zu sichern. In der Konkurrenz, in die sich der Bürger versetzt sieht, versucht jeder auf Kosten der anderen seinen Erfolg zu erzielen, von daher erscheint vom praktischen Standpunkt der Staat als überwachende Bedingung der freien Konkurrenz. Ihre ökonomischen Interessen macht die Menschen zu Staatsbürgern, weil sie es müssen, wollen sie als diese anerkannt sein.
Hier ist erst einmal Schluss. Zeit für Einwände, Ergänzungen, Widerspruch, Fragen...
Ich werde versuchen die wichtigsten Punkte aus euren Beiträgen in einer Sammelantwort zu bearbeiten. Das kann sich dann aber etwas hinziehen. Teil 2: "Der Staatsbürger" wird nachgeliefert, wenn ich wieder mehr Zeit habe.