@Pippen
Hi.
Zunächst was Grundsätzliches zu EFQ. EFQ gibt es einmal als Satz und einmal als Regel. EFQ als Satz ist meist „(p & ~p) -> q“, d.h. „wenn p und nicht-p, dann q“. EFQ als Regel besagt, dass aus widersprüchlichen Prämissen Beliebiges geschlossen werden darf. EFQ als Satz ist dabei gewissermaßen die EFQ-Regel in Satzform gegossen.
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1. EFQ-Satz und der indirekte Beweis (aufgrund SaD) sind damit zwei paar Schuhe ohne Verquickung, oder?
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Der EFQ-Satz ist eben ein Satz und die EFQ-Regel eine Schlussregel, während ein indirekter Beweis eine bestimmte Form eines Beweises ist. Was du mit „ohne Verquickungen“ meinst, weiß ich nicht. Alle drei gehören immerhin in die Logik, der EFQ-Satz kann in einem indirekten Beweis auftreten, die EFQ-Regel kann in einem solchen verwendet werden usw. usf.
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2. Wie lautet die EFQ-Regel ganz exakt.
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Aus Widerspruch folgt Beliebiges. Keine Ahnung, was du hören willst.
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Ich frage, weil ich oft lese, dass die Regel besagt, dass aus der betreffende Aussage "alle Aussgen oder alles geschlossen werden kann". Ist dieses "Schließen" nicht damit auch ein logisches Schließen, wie der Schluß des modus barbara? Oder wie kann man das verstehen?
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Dass aus Widerspruch Beliebiges folgt, heißt für die klassische Aussagenlogik zweierlei:
(a) Wenn man eine widersprüchliche Satzmenge S hat, gibt es einen formalen Beweis für jeden beliebigen Satz T aus S.
(b) Wenn man eine widersprüchliche Satzmenge S hat, ist, wenn die Satzmenge S wahr ist (was sie niemals ist, da widersprüchlich), jeder beliebige Satz T auch wahr.
Woran du denkst, scheint mir (a) zu sein.
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Warum sagt man nicht vielmehr, dass bei einer EFQ-Aussage überhaupt abgebrochen wird, warum läßt man es zu, dass aus eine solchen widersprüchlichen Aussage noch etwas geschlossen werden kann. Wäre das nicht die fundamentalste (weil undifferenzierteste) Logik, aber eben immer noch Logik (weils zumindest eine formale Regel gäbe)?
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Man kann nicht einfach mal so mir nichts, dir nichts ankommen und fordern, dass aus widersprüchlichen Satzmengen nichts geschlossen werden darf – so funktioniert formale Logik nicht. Das habe ich weiter oben bereits angesprochen:
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Original von -Soso-
Wirklich verzwickt ist die EFQ-Regel allerdings deshalb, weil man sie schon mit wenigen, sehr einleuchtenden Schlussregeln herleiten kann. Eine formale Sprache, in der die EFQ-Regel nicht gelten soll, muss dessen Herleitung blocken und daher auf wenigstens eine dieser sehr einleuchtenden Schlussregeln verzichten, was der Intuition i.d.R. zuwider läuft (unter diesen sehr einleuchtenden Schlussregeln ist etwa diejenige, dass man aus einem Satz der Form „A-und-B“ auf die Sätze „A“ sowie „B“ schließen darf oder dass aus „A-oder-B“ und „nicht-B“ auf „A“ geschlossen werden darf).
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Edit: Spaßeshalber und der Anschaulichkeit wegen hier mal eine Herleitung der EFQ-Regel (Randbemerkung: ich denke dabei an die klassische Aussagenlogik und den Kalkül des natürlichen Schließens):
Die Herleitung benutzt zwei Schlussregeln:
(Iv) Aus einem Satz der Gestalt „A“ darf auf einen Satz der Gestalt „A v B“ geschlossen werden.
Erklärung und Motivation: „A v B“ wird gelesen als „A oder B“, wobei „A“ und „B“ für beliebige Sätze stehen. Weiterhin ist es so, dass ein Satz der Gestalt „A v B“ genau dann wahr ist, wenn mindestens einer der beiden Teilsätze (in diesem Falle „A“ oder „B“) wahr ist. Ist daher „A“ wahr, ist damit auch „A v B“ wahr, ganz gleich, welcher Satz „B“ ist.
(disjunktiver Syllogismus) Aus einem Satz der Gestalt „A v B“ und einem Satz der Gestalt „~A“ darf auf einen Satz der Gestalt „B“ geschlossen werden.
Erklärung und Motivation: „A v B“ wird gelesen als „A oder B“, wobei „A“ und „B“ für beliebige Sätze stehen. „~A“ wird gelesen als „es ist nicht der Fall, dass A“, was hier soviel bedeutet wie „'A' ist falsch“. Haben wir nun einen Satz der Gestalt „A v B“, dann wissen wir, dass wenigstens einer der beiden Teilsätze wahr sein muss. Wissen wir außerdem, dass A nicht der Fall ist, d.h. dass „A“ falsch ist, dann muss „B“ wahr sein.
Nun die Herleitung:
Angenommen, wir haben einen Satz der Gestalt „A“. Angenommen weiterhin, wir haben auch einen Satz der Gestalt „~A“ (damit haben wir eine widersprüchliche Prämissenmenge). Aus „A“ können wir mit Iv auf einen Satz der Gestalt „A v B“ schließen. Aus „A v B“ und „~A“ können wir weiterhin mit disjunktivem Syllogismus auf „B“ schließen. Damit folgt aus den widersprüchlichen Annahmen „A“ und „~A“ „B“. Da „A“ und „B“ außerdem für BELIEBIGE Sätze stehen (steht allerdings „A“ z.B. für den Satz „p“, steht „A“ in der gesamten Herleitung für „p“; es kann also nicht sein, dass in der ersten Zeile der Herleitung „A“ für „p“ steht und in der zweiten etwa für „q“), ist damit gezeigt, dass aus jeder widersprüchlichen Prämissenmenge jeder beliebige Satz folgt. Diese Erkenntnis kann man schließlich, damit man nicht jedes mal, wenn man widersprüchliche Prämissen hat, in der Herleitung den Umweg über Iv und disjunktiven Syllogismus gehen muss, als eigene Regel formulieren, nämlich die Regel, dass aus Widerspruch Beliebiges folgt: EFQ.
Willst du also die EFQ-Regel loswerden, kannst du nicht einfach festlegen, dass sie nicht mehr gelten soll, sondern du musst ihre Herleitung blocken. Dazu musst du wenigstens eine der beiden von mir verwendeten Schlussregeln rausschmeißen. Eine Logik ohne Iv oder disjunktivem Syllogismus ist aber einerseits nicht mehr sonderlich intuitiv, andererseits blockst du, wenn du etwa den disjunitven Syllogismus rausschmeißt, gleichzeitig andere Herleitungen, in denen diese Regel verwendet wurde, d.h. ein Haufen Sätze, die vorher noch beweisbar waren (d.h. die vorher als logische Wahrheiten galten), sind es nun plötzlich nicht mehr, und darunter sind mit Sicherheit Sätze, die INTUITIV logisch wahr sind. So richtest du dann, nur weil du die EFQ-Regel loswerden willst, ein gehöriges Chaos an.