EU-Grundrechte-Charta

Rhetorix
hier nachzulesen

Einverstanden? Applaus? Buhrufe?
Erik van Thom
Liest sich ganz gut. Artikel 11 scheint in Deutschland aber mehr Theorie als Praxis zu sein.
(Ich glaube, dass es zB im Vereinigten Königreich in der Praxis viel schwieriger ist, sich öffentlich um Kopf und Kragen zu reden und sich mit seiner Meinung aus Ämtern zu entfernen oder seine Karriere vorzeitig zu beenden, als in Deutschland. Wahrscheinlich aufgrund der Anzahl der intakten Tabus.)
Schneemann
Ich hab den Text nicht gelesen, finde ihn aber trotzdem gut.
Der Suchfunktion meines Browsers zufolge taucht das Wort "Christ" oder "christlich" dort nirgends auf. Pluspunkt.

Gruss,
Schneemann
Neo
Zitat:
Original von Schneemann
Ich hab den Text nicht gelesen, finde ihn aber trotzdem gut.
Der Suchfunktion meines Browsers zufolge taucht das Wort "Christ" oder "christlich" dort nirgends auf. Pluspunkt.

Gruss,
Schneemann


Und auch nicht 'irrational', 'Blödsinn' oder 'Humbug'.

Gleich drei Pluspunkte!
Aurom
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.



also keine käfighaltung, notdurft- und anwaltsverweigerung mehr? schön! wer´s glaubt...(in memoriam G8 ) roll
Rhetorix
Zitat:
Original von Schneemann
Ich hab den Text nicht gelesen, finde ihn aber trotzdem gut.
Der Suchfunktion meines Browsers zufolge taucht das Wort "Christ" oder "christlich" dort nirgends auf. Pluspunkt....

Haste mal nach 'Gott' gesucht?

Er kommt nur ein einziges Mal vor, nämlich hier:

Artikel 10 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit]
(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen...


Was fehlt?

Die Freiheit, keine Religion zu haben und dies öffentlich oder privat zu bekennen!
Jay Ray
Zitat:
Original von Rhetorix
Was fehlt?

Die Freiheit, keine Religion zu haben und dies öffentlich oder privat zu bekennen!
Keineswegs:
"seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch [...], Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen"
Katrin
Zitat:
Original von Rhetorix
Haste mal nach 'Gott' gesucht?


Haste mal nach 'Demokratie' gesucht?

Kommt kein einziges mal vor (die Präambel hat keine Rechtsverbindlichkeit).
Rhetorix
Zitat:
Original von Jay Ray
..."seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch [...], Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen"

Hoffen wir, dass einvernehmlich auch in den von mir erwähnten Sinn gemeint ist...
Rhetorix
Artikel 26 [Integration von Menschen mit Behinderung]
Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.


Das sollte man mal auf ein Bettlaken schreiben und in den psychiatrischen Arztpraxen und Kliniken aushängen, vor allem in geschlossenen Abteilungen.
@ Patienten: Aber bitte nicht gleich frech und aufmüpfig werden, indem ihr das ernst nehmt und Rechte daraus herzuleiten versucht!
Archibald
@ Rhetorix:

Alles sehr allgemein gehalten, immer so, dass man es via Interpretation immer nach seinen Vorstellungen verbiegen kann. Nehmen wir mal "Artikel 5"; das ist bei Harz-IV-Empfängern gängige Praxis. aber, man kann es ja immer so interpretieren, dass ja keiner Harz IV beantragen muss, alles also freiwillig!
tacitglory
Zitat:
Artikel 10 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit]
(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen...

Das müsste eigentlich das Kopftuchthema beseitigen oder?

Zitat:
seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen...

Das Tragen eines Kopftuches, eines Kreuzes oder ähnlichem (vorrausgesetzt dieses ist ein symbol einer Weltreligion) müsste damit eigentlich erlaubt sein.


Sorry falls das jetzt blöd klingt. Ich hab das Thema irgendwann aus den Augen verloren und es würd mich interessieren, wie es heute darum steht.
Archibald
@ Taci:

Wie wäre es, wenn du mal die Baumstruktur benutzen würdest, oder aber, deine Beiträge mit "@xy" kennzeichnen würdest ?
tacitglory
sorry,
Werde in Zukunft daran denken

in diesem fall war die frage allerdings an alle gerichtet, die die Charta gelesen haben.

@Rhetorix:
übrigens danke für den Link

hoffe die frage ging jetzt nicht zu sehr vom thema ab (passiert mir manchmal)
Aurom
Zitat:
Original von tacitglory
Das Tragen eines Kopftuches, eines Kreuzes oder ähnlichem (vorrausgesetzt dieses ist ein symbol einer Weltreligion) müsste damit eigentlich erlaubt sein.


keineswegs...laut beamtengesetz haben sie zum dienst neutral gekleidet anzutanzen...
mark
Zitat:
Original von Aurom
Zitat:
Original von tacitglory
Das Tragen eines Kopftuches, eines Kreuzes oder ähnlichem (vorrausgesetzt dieses ist ein symbol einer Weltreligion) müsste damit eigentlich erlaubt sein.

keineswegs...laut beamtengesetz haben sie zum dienst neutral gekleidet anzutanzen...

himmel, erlaubt ist es natürlich, bzw nicht verboten, warum auch?
dass im beamtendienst nicht alles erlaubt ist was sonst nicht verboten ist versteht sich gewissermassen von selbst.

gruss
Archibald
@ Mark:

1) Fallen "Angestellte im öffentlichen Dienst" auch unter dieses Gesetz?

2) Verstösst dieses "Beamtengesetz" dann gegen die UN-Charta?
tacitglory
Zitat:
1) Fallen "Angestellte im öffentlichen Dienst" auch unter dieses Gesetz?


genau darauf wollte ich hinaus Gut ! smile
gruss
Archibald
Zitat:
Original von tacitglory
.................Das müsste eigentlich das Kopftuchthema beseitigen oder?
.................


@ Taci:

Klasse, das endlich mal jemand hier ausser mir selber auf den Trichter kommt, dass zwischen der Theorie der von unserer Gesllschaft vorgegebenen Leitlinien, die sie sich selber auf die Fahne geschrieben hat, und, deren Umsetzung eine riesengrosse Lücke klafft, die unsere Gesellschaft mit dem "Allheil-Lückenstopfmittel "Interpretation"" zurechtflickt.
Shui
Zitat:
Das Tragen eines Kopftuches, eines Kreuzes oder ähnlichem (vorrausgesetzt dieses ist ein symbol einer Weltreligion) müsste damit eigentlich erlaubt sein.

Da spielt einiges mehr mit rein.
Zum einen die Neutralität des Staates, da Schulen nun zumeist staatliche Einrichtungen sind, verpflichten sich die Angestellten dazu, diese Neutralität ebenfalls aus zu strahlen.
Sprich, der Staat darf keine Religion bevorzugen und dies darf auch in staatlichen Schulen nicht geschehen.
Weiterhin gilt in diesem Sinne auch die Religionsfreiheit der Schüler, was nun bedeutet, dass sie nicht durch Schule/Staat in eine bestimmte Richtung gedrängt werden dürfen...

Naja, aber hauptsächlich gilt:
Das Tragen von Symbolen und Zeichen, wird im Artikel 10 nicht erwähnt. Es wird somit weder ein eingeschränktes, geschweige denn uneingeschränktes Recht für das Tragen jeglicher Symboliken eingeräumt.


MfG Shui