Begründung der Menschenrechte?

Maurice.
Ich darf in ein paar Wochen eine Seminarsitzung mitmoderieren (also quasi die Sitzung mitleiten), bei der es um die Frage geht, wie man die Menschenrechte philosoph begründen kann. Mir liegt dafür zwar ein Text aus dem Buch "Philosophie der Menschenrechte" von Menke und Pollmann vor, doch konnte ich mit den dort beschriebenen Begründungsansätzen nicht wirklich was anfangen. Die Begründungen wurden grob in die drei Typen "Vertrag(/Interesse)", "Vernunft" und "Anerkennung" eingeteilt.
Da ich jetzt nicht vorhabe bis übernächste Woche den kompletten Habermas, Kant, Locke usw. durchzulesen, wollte ich hier fragen, ob hier jemand über das Thema Bescheid weiß und mir die Positionen nochmal etwas ausführlicher erklären könnte oder zusätzliches Infomaterial empfehlen könnte. smile
Tarvoc
Vielleicht hilft dir das ja weiter: Zum Thema Menschenrechte habe ich in diesem Forum bereits an anderer Stelle ein Posting verfasst.

Zitat:
Original von Tarvoc

Vielleicht schreibe ich demnächst auch mal einen längeren Essay dazu. Du wirst vielleicht bemerken, dass die Menschenrechte für mich mitnichten einfach nur ein relatives oder individuelles Wertesystem darstellen und auch nicht einfach auf der gleichen Ebene wie andere Wertesysteme stehen, sondern dass sie für mich sehr wohl einen z.B. von Individualethiken oder religiösen Ethiken verschiedenen Stellenwert einnehmen. Nichtsdestotrotz haben auch die Menschenrechte einen imperialistischen Anspruch, und sie kommen, wie alle anderen Rechtssysteme auch, nicht ohne einen solchen aus. Das heißt: Auch die Menschenrechte brauchen jemanden, der sie durchsetzt und der die Gewalt (force) dazu hat, sie durchzusetzen. Der Unterschied zwischen dem Imperialismus der Menschenrechte und den meisten anderen Imperialismen ist aber einfach der, dass die Menschenrechte gleichzeitig Zugeständnisse des Durchsetzenden (im Folgenden der Dominierende genannt) an diejenigen, gegenüber denen er sie durchsetzt (im Folgenden der oder die Dominierte(n) genannt), darstellen, während die meisten anderen Imperialismen ganz im Gegenteil Forderungen des Dominierenden darstellen. Nicht nur das, die Menschenrechte stellen sogar eine ganz besondere Art von Zugeständnis dar. Eine Besonderheit ist bereits, dass sie, insofern sich der dominierende Teil des Diskurses an ihnen orientiert, einforderbar sind, und zwar auch ihm gegenüber, und zwar ihrer eigenen Logik nach bedingungslos. Aber das ist noch nicht alles. Mit ihnen kommuniziert der Dominierende (d.h. der, der aus welchem Grund auch immer, das Rederecht, also das Recht auf die Lenkung des Diskurses hat) gegenüber dem Dominierten: Wir sind von der selben Art! Als rein konstative Aussage wäre das natürlich im Grunde ein Kommunikationsparadox, aber damit ist auch ein bestimmter performativer Akt verbunden, nämlich das Zugeständnis (mindestens) eines Rechts auf Kommunikation an den Dominierten. Die Menschenrechte sind deshalb etwas Besonderes, weil ihre Form des Imperialismus, obwohl die Menschenrechte sie stets wieder hervorbringen müssen (einfach weil sie ihrer ganzen Art nach die Forderung stellen, durchgesetzt zu werden), stets danach strebt, sich selbst zu transzendieren und zu überwinden, indem sie eben auf einen völligen Ausgleich (und damit ist nicht eine "Gleichschaltung" gemeint!) zwischen dem durchsetzenden bzw. dominierenden Subjekt und dem dominierten Subjekt hin zielen (obwohl diese Forderung, wie schon gesagt, eigentlich paradox ist).

Wenn es überhaupt ein Menschenrecht gibt, dann ist es das Recht darauf, sich mitzuteilen. Das ist es im Grunde, was mit "Menschenwürde" gemeint ist. Das Recht auf Leben kann daraus gefolgert werden, weil, salopp ausgedrückt, die Toten nicht reden.

Sorry, aber die ganze Sache mit den Menschenrechten ist nunmal kein ganz einfacher Themenkomplex, und man muss da ganz einfach verschiedene Fragestellungen auseinanderhalten. Und die Frage der Durchsetzung und des Verhältnisses zwischen den an der Durchsetzung aktiv und passiv Beteiligten ist nunmal durchaus von gehöriger Relevanz.


Auch im Freigeisterhaus habe ich zu diesem Thema bereits zwei Postings verfasst: hier und hier.
Archibald
Zitat:
Original von Maurice.
Ich darf in ein paar Wochen eine Seminarsitzung mitmoderieren (also quasi die Sitzung mitleiten), bei der es um die Frage geht, wie man die Menschenrechte philosoph begründen kann.


@ Maurice:

Was meinst du mit "begründen" ?

Meinst du damit, definieren, oder aber, die Notwendigkeit der Menschenrechte zu begründen ?
Erik van Thom
Die philosophische Begründung der Menschenrechte ist die Objektivierung von Konflikten.
(Das gilt übrigens für jedes internationale Recht, z.B. den Genver Konventionen.)
Jede Konflikt-Partei wähnt sich selber als "die Guten".
Eine allgemein anerkannte Rechtsgrundlage macht das Urteil für die Umstehenden einfach: entweder etwas geht mit internationalem Recht (hier den Menschenrechten) konform, oder es tut es nicht.
Maurice.
Ich will nicht wissen, was ihr über die Begründbarkeit denkt, was ihr für die richtige Vorgehensweise haltet, sondern ich will wissen, ob es jemanden gibt, der mir den vertragstheoretischen, den vernunfttheoretischen und den Ansatz über die allgemeine Anerkennung des Menschen näher erläutert kann. Was anderes will ich zu dem Thema momentan nicht wissen.
Archibald
Bist du dir wirklich sicher, daß es "einen vertragstheoretischen Ansatz zur Anerkennung des Menschens" gibt ?

Wer soll diesen Vertrag denn abgeschlossen haben; Menschen etwa ?
Erik van Thom
Zitat:
Original von Archibald
Bist du dir wirklich sicher, daß es "einen vertragstheoretischen Ansatz zur Anerkennung des Menschens" gibt ?

Wer soll diesen Vertrag denn abgeschlossen haben; Menschen etwa ?


Nein, nur Propheten, die in direktem Kontakt mit Gott stehen oder standen, und diesen auf zB Gesetzestafeln dokumentieren, auf die nicht sie, sondern der Finger Gottes schrieb...

Und natürlich Menschen, die irgendeine internationale Konfrontation für sich entscheiden konnten.
Archibald
Zitat:
Original von Erik van Thom
[Und natürlich Menschen, die irgendeine internationale Konfrontation für sich entscheiden konnten.


@ Eric:

?????????
Oli
Hallo, Tarvoc !

Es freut mich, in Deinem Beitrag das Rechtsprinzip "Zugeständnis" zu finden Freude

Alles Gute!
Oli

@Maurice:
Zitat:
Ich will nicht wissen, was ihr über die Begründbarkeit denkt, was ihr für die richtige Vorgehensweise haltet, sondern ich will wissen, ob es jemanden gibt, der mir den vertragstheoretischen, den vernunfttheoretischen und den Ansatz über die allgemeine Anerkennung des Menschen näher erläutert kann.


So,so... Du WILLST wissen. Nun denn!

Lies Dich in den Humanismus ein Zwinker
Archibald
Zitat:
Original von Erik van Thom
Zitat:
Original von Archibald
Bist du dir wirklich sicher, daß es "einen vertragstheoretischen Ansatz zur Anerkennung des Menschens" gibt ?

Wer soll diesen Vertrag denn abgeschlossen haben; Menschen etwa ?


Nein, nur Propheten, die in direktem Kontakt mit Gott stehen oder standen, und diesen auf zB Gesetzestafeln dokumentieren, auf die nicht sie, sondern der Finger Gottes schrieb...



Das kann jeder von sich behaupten; was ich hier schreibe, schreibe ich auch nicht, Gott ist es, welcher dieses tut...........